Drucksache - 1729/XVIII  

 
 
Betreff: Entwurf des Bebauungsplans 7-29 vom 16.04.2009 mit Deckblatt vom 12.06.2009 und 16.09.2010 für die Grundstücke Torgauer Straße 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen der Torgauer Straße, des Tempelhofer Weges und der Grundstücke Torgauer Straße 16-21, Tempelhofer Weg 5-9, 63, 65-68 und Sachsendamm 87-88 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
16.02.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
09.03.2011 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.03.2011 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
7-29, 1- Anlage 1 Abwägungsergebnis der ern. Beteiligung
7-29, 2- Anlage 2 Begründung nach eingeschr. Beteil. o.A.Endf
7-29, 3- Anlage der Begründung 1a_Abwägung Behörden
7-29, 4- Anlage der Begründung 1b_Abwägung_Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussempfehlung

Das Bezirksamt bittet,

Der Ausschuss empfiehtl der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

der mit Bezirksamtsvorlage zur Sitzung der BVV am 16.2.2011 verteilte und im Internet unter :

http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=3593&;options=4

veröffentlichte, aufgrund der Beanstandungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 17.12.2009 nach der erforderlichen erneuten Beteiligung geänderten Entwurf des Bebauungsplans 7-29 vom 16.04.2009 mit Deckblatt vom 12.06.2009 und 16.09.2010 nebst der überarbeiteten Begründung – vorbehaltlich der Freistellung aus der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung (siehe Hinweis) – sowie die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 für den Neubau eines Bürogebäudes auf einer Teilfläche des Grundstücks Torgauer Straße 12-15 im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanentwurfs wird beschlossen

 

 
 

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