Drucksache - 1457/XVIII
Die BVV
fasste am 01.09.2010 folgenden Beschluss: „Das
Bezirksamt wird ersucht gegenüber den zuständigen Stellen eine Änderung
der Ampelschaltung für den aus der Belziger Straße in die Martin-Luther- bzw.
Dominikusstraße einmündenden Verkehr dahin gehend anzuregen, dass die
zeitlich getrennte Signalisierung für den Allgemeinverkehr und den
Fahrradverkehr entfällt und beiden Verkehrsarten dann der gesamte Zeitraum zum
Verlassen der Belziger Straße zur Verfügung steht.“ Das
Bezirksamt bittet die nachstehende Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin zur
Kenntnis zu nehmen: „Die
Lichtzeichenanlagen rund um den John-F.-Kennedy-Platz sind untereinander
koordiniert geschaltet mit dem Ziel, die verschiedenen Verkehrsbeziehungen in
diesem komplexen Bereich möglichst flüssig und staufrei zu bewältigen. Dazu
dienen neben den für verschiedene Tageszeiten vorgesehenen unterschiedlichen
Signalplänen weitere Alternativpläne, die mittels in den Fahrbahnen verlegter
Induktionsschleifen verkehrsabhängig geschaltet werden. An dem in
dem Beschluss genannten Fußgängerüberweg über die Martin-Luther-Straße an der
Einmündung der Badenschen Straße sind demzufolge unterschiedliche Signalabläufe
zu beobachten. In einigen Fällen ist für die Fußgänger die Querung in einem Zug
möglich, in anderen Fällen muss auf dem Mittelstreifen auf das nächste Grün
gewartet werden. Damit der
Abbiegeverkehr nach links in die Badensche Straße abfließen kann, wird der
Verkehr aus der Martin-Luther-Straße früher angehalten als der Gegenverkehr.
Daher erhalten die Fußgänger in Richtung Meininger Straße am ersten Überweg
früher Grün und können die Martin-Luther-Straße in dieser Gehrichtung in einem
Zug überqueren. Um dasselbe
auch in der Gegenrichtung zu jeder Zeit zu ermöglichen, müssten Änderungen vorgenommen
werden, die zu Rückstau und damit vermehrter Belastung der Umwelt durch Lärm,
Abgase und Feinstaub führen würden. Da die vom
Kinder- und Jugendparlament erhobene Bitte keineswegs die Sicherheit der
Fußgänger an diesem lichtzeichengeregelten Übergang berührt und der Komfort nur
dort verbessert werden kann, wo es vertretbar ist, wird im Interesse aller Verkehrsteilnehmer leider
keine Möglichkeit gesehen, eine Änderung zu bewirken.“ |
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