Drucksache - 1441/XVIII  

 
 
Betreff: Änderung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans 7-1 für das Gelände zwischen Monumentenstraße, Bezirksgrenze, Dudenstraße und der Fernbahnanlage Zentraler Bereich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Vorberatung
09.06.2010 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

V O R L A G E - zur Kenntnisnahme -

Begründung:

Auf der Grundlage einer städtebaulichen Vertiefungsstudie der Planergemeinschaft Durbach, Kohlbrenner, beschloss das Bezirksamt am 13.03.2001 für das Gelände zwischen Monumentenstraße, Bezirksgrenze, Dudenstraße und der Fernbahnanlage Zentraler Bereich im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Schöneberg die Aufstellung des Bebauungsplans 7-1.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 26.03. bis 27.04.2001 durchgeführt.

 

Das Ergebnis der Beteiligung wurde durch das Bezirksamt Tempelhof - Schöneberg am 01.03.2005 beschlossen.

 

Lange Zeit stockte das Verfahren wegen der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegen den Entwidmungsbescheid des Eisenbahn-Bundesamt vom 25.02.2005 - Entlassung von Flächen aus der eisenbahn-rechtlichen Zweckbestimmung, Gemarkung Schöneberg, Flur 63, Flurstück 19 (tlw.) und Flur 67, Flurstück 11.

In dieser Zeit wurden die bisher bahneigenen Grundstücke an private Investoren verkauft. Die neuen Eigentümer eines wesentlichen Teils der Grundstücke im Geltungsbereich haben mit ihren Architekten ein neues Planungskonzept entwickelt, das die ursprüngliche Idee einer Mischung aus Wohnen, nicht störendem Gewerbe, dem Erhalt des Deutschen Verkehrsmuseum und einer das Gebiet durchziehenden Grünfläche wieder aufgegriffen hat.

Mit diesem Konzept geht eine erhebliche städtebauliche Aufwertung einher. Insofern hat der Bezirk die Umstellung auf § 13a BauGB beschlossen und damit auf ein beschleunigtes Verfahren, um im Sinne der Sicherung funktionsfähiger urbaner Stadtquartiere die notwendigen Anpassungsmaßnahmen zügig durchführen zu können.

Gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbar-machung von Flächen im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche i.S.d. § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung festgesetzt wird, die weniger als 20.000 m² beträgt. Darüber hinaus darf der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung unterliegen, nicht vorbereiten oder begründen.

 

Das Architektenkonzept für den Bebauungsplan 7-1, sieht neben der nachrichtlichen Übernahme von Bahnflächen (Fläche Technikmuseum ca. 8.800 m²) in der Hauptsache ein Mischgebiet (ca. 18.000 m²) sowie darüber hinaus eine Privatstraße und Grünflächen vor. Innerhalb des Mischgebiets ist eine Grundfläche (GR) von ca. 15.000 m² realisierbar.

Die mögliche GR liegt demnach unter 20.000 m². Im geplanten Mischgebiet sind keine Vorhaben zulässig die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung begründen würden.

 

Im  beschleunigten Verfahren  gelten die  Vorschriften  des  vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Dies bedeutet, dass hier auf die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung und auf die Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht verzichtet werden kann.

 

Auf die Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht kann und soll verzichtet werden, da es sich um ein ehemals gewerblich genutztes Bahngrundstück handelt, das sehr weitgehend versiegelt ist. Es soll die Art der baulichen Nutzung an die Umgebung angepasst werden. Insgesamt sind vom Bebauungsplan 7-1 keine negativen Umweltauswirkungen zu erwar-ten. Vielmehr wird aufgrund der neuen Nutzungsart und dem geringeren Versiegelungs-grad mit einer Verbesserung der Umweltsituation gerechnet. Die zu erwartenden Umweltbelange - hier insbesondere Lärm, Altlasten sowie das Landschaftsbild - sind darzulegen und in die Abwägung mit einzustellen.

 

Im Flächennutzungsplan Berlin (FNP) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12.11. 2009 (ABl. S. 2666) ist der Geltungsbereich als gemischte Baufläche M2 mit einer übergeordneten Grünverbindung dargestellt.

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL 8) wie die zuständige Senatsverwaltung (SenStadt I B) wurden mit Schreiben vom 4. Februar 2010 über die Absicht unterrichtet, für den o.g. Bereich ein Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des § 13a Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung -Schreiben GL 5.21 vom 19.02.2010- bestätigt, dass die angezeigten Planungsziele keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen lassen.

 

Im Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - I B 16 - vom 3.03.2010 werden keine Bedenken gegen die Planungsabsicht benannt.

Bezüglich der dringenden Gesamtinteressen Berlins (§ 7 Abs. 1 AGBauGB) wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan folgende übergeordnete Verkehrsanlagen berühre:

-    Bahnanlagen der DB

-          Anlagen der Berliner Museumsbahn (Technikmuseum)

-          Dudenstraße, übergeordnete Straßenverbindung (Verbindungsfunktionsstufe II)

-          Monumentenstraße, örtliche Straßenverbindung (Verbindungsfunktionsstufe III)

Eine Beeinträchtigung dieser Verkehrsanlagen durch den Bebauungsplan könne nicht ausgeschlossen werden.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Es werden keine haushaltsmäßige Auswirkungen erwartet.

Rechtsgrundlage

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22. Oktober 2008 (GVBl. S. 292

 

 

 
 

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