Drucksache - 1240/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.02.2010 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Verbindung mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung dafür zu sorgen, dass eine Fahrradspur auf dem Walther-Schreiber-Platz zwischen Bundesallee und Schöneberger Straße markiert oder durch andere geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit der Radfahrer erhöht wird.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Zuständigkeitshalber haben wir uns an die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und haben folgende Stellungnahme erhalten:
„Im Rahmen der von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde -Verkehrslenkung Berlin (VLB)- geplanten Umbaumaßnahme der Lichtsignalanlage kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angeregten Veränderungen bereits im Vorfeld berücksichtigt wurden: Zukünftig wird der rechtsabbiegende Fahrzeugführer auf einer mit Leitlinien markierten Fahrspur in den Knoteninnenraum geleitet und muss einen Fahrspurwechsel zum Rechtsabbiegen vollziehen. Diese Maßnahme soll die Fahrzeugführer zu einer erhöhten Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme sowohl gegenüber den geradeaus fahrenden Radfahrern, den Fußgängern als auch dem Busverkehr veranlassen. Ungeachtet dessen gilt weiterhin eindeutig § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung), wonach Abbieger auf Fußgänger und Radfahrer besondere Rücksicht nehmen und wenn nötig warten müssen. Der Radfahrsignalgeber und der Signalgeber für den Öffentlichen Personennahverkehr (Linienbus) erhalten eine Vorlaufzeit für die "Grünsignalisierung" von ca. 2-5 Sekunden vor dem Fahrzeugsignalgeber für den motorisierten Individualverkehr, dies ermöglicht auch eine bessere Wahrnehmung der Radfahrer. Ohnehin ist auch durch die von Ihnen erwähnte vorgezogene Haltlinie der Radfurt eine gute Sicht von den Fahrzeugführern auf die Radfahrer gewährleistet. Die Markierung einer separaten Radfurt wurde im Planungsprozess erörtert, es bestand bei dieser Variante jedoch weiterhin die Konfliktsituation zwischen Linienbus und Rechtsabbiegern. Die Markierung einer Radfurt und eines zusätzlichen Fahrstreifens ist aus Platzgründen im Knoteninnenraum jedoch nicht möglich." |
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