Drucksache - 1240/XVIII  

 
 
Betreff: Mehr Sicherheit für Radfahrer/innen am Walther-Schreiber-Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2009 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
25.01.2010 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung Um/Nat vom 26.01.2010
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.02.2010 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Verbindung mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung dafür zu sorgen, dass eine Fahrradspur auf dem Walther-Schreiber-Platz zwischen Bundesallee und Schöneberger Straße markiert oder durch andere geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit der Radfahrer erhöht wird.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Zuständigkeitshalber haben wir uns an die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und haben folgende Stellungnahme erhalten:

 

„Im Rahmen der von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde  -Verkehrslenkung Berlin (VLB)- geplanten Umbaumaßnahme der Lichtsignalanlage kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angeregten Veränderungen bereits im Vorfeld berücksichtigt wurden:

Zukünftig wird der rechtsabbiegende Fahrzeugführer auf einer mit  Leitlinien markierten Fahrspur in den Knoteninnenraum geleitet und muss einen Fahrspurwechsel zum Rechtsabbiegen vollziehen. Diese  Maßnahme soll die Fahrzeugführer zu einer erhöhten Aufmerksamkeit und  Rücksichtnahme sowohl gegenüber den geradeaus fahrenden Radfahrern, den Fußgängern als auch dem Busverkehr veranlassen. Ungeachtet dessen gilt weiterhin eindeutig § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung), wonach Abbieger auf Fußgänger und Radfahrer besondere Rücksicht nehmen und wenn nötig warten müssen.

Der Radfahrsignalgeber und der Signalgeber für den Öffentlichen Personennahverkehr (Linienbus) erhalten eine Vorlaufzeit für die "Grünsignalisierung" von ca. 2-5 Sekunden vor dem Fahrzeugsignalgeber für den motorisierten Individualverkehr, dies ermöglicht auch eine bessere Wahrnehmung der Radfahrer.

Ohnehin ist auch durch die von Ihnen erwähnte vorgezogene Haltlinie der Radfurt eine gute Sicht von den Fahrzeugführern auf die Radfahrer gewährleistet.

Die Markierung einer separaten Radfurt wurde im Planungsprozess erörtert, es bestand bei dieser Variante jedoch weiterhin die Konfliktsituation zwischen Linienbus und Rechtsabbiegern. Die Markierung einer Radfurt und eines zusätzlichen Fahrstreifens ist aus Platzgründen im Knoteninnenraum jedoch nicht möglich."

 
 

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