Drucksache - 0636/XVIII  

 
 
Betreff: Zwei-Richtungsradweg in Alt-Mariendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.04.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
26.05.2008 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.06.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.01.2011 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
BE Um/Nat/Verk 26.05.08
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.06.2008 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob der Radweg der Straße Alt-Mariendorf zwischen Großbeerenstraße und Forddamm auf der südlichen Fahrbahnseite (Richtung Mariendorfer Damm) für die Nutzung in Gegenrichtung geöffnet werden kann“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Verkehrslenkung Berlin hat nach einem Schriftwechsel mit dem Bezirksamt mitgeteilt, dass sie die Anordnung eines Zwei-Richtungsradweges in der Straße Alt-Mariendorf zwischen Großbeerenstraße und Forddamm für denkbar hält. Die Breite des Gehweges von 2,35 m sollte nicht eingeschränkt werden. Der nördlich des vorhandenen Ein-Richtungsradweges befindliche unbefestigte Seitenstreifen von ca. 3,0 bis 5,0 m sollte zu Gunsten eines breiteren Radweges befestigt werden. Allerdings müsste dann für den gegenläufigen Radweg an der Lichtsignalanlage Alt-Mariendorf/Großbeerenstraße eine eigene Signalisierung zum sicheren Queren der Straße Alt-Mariendorf geschaffen werden. Der Umbau der Lichtsignalanlage (ca. 11.000 €) wäre jedoch neben dem Straßenbau vom Bezirk zu tragen.

Der Umbau von Lichtsignalanlagen ist originäre Aufgabe der Hauptverwaltung. Würde der Bezirk an dieser Stelle abweichend von der Gesetzeslage die Kosten übernehmen, so bestünde die Gefahr, dass künftig häufiger Umbaukosten, die vom Bezirk gewünscht werden, auch von diesem zu tragen wären. Der Bezirk hat daher den Umbau nicht beauftragt.

 
 

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