Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Pressemitteilung Nr. 308 vom 22.09.2020

Der Entwurf des Bebauungsplans XI-231 aba für die Verbreiterung (teilweise) des Tempelhofer Weges zwischen der westlichen Grenze des Grundstücks Tempelhofer Weg 9 und Wilhelm-Kabus-Straße, einschließlich des Grundstücks Gotenstraße 49 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg, liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus.

Ziel:

Planungsrechtliche Sicherung der geplanten Verbreiterung und verkehrstechnischen Umgestaltung (u.a. verbesserte Radverkehrsführung) des Tempelhofer Weges

Beachten Sie bitte auch die formell verbindliche Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 18. September 2020, insbesondere hinsichtlich der Arten vorliegender umweltbezogener Informationen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Zeit:

Vom 28. September 2020 bis einschließlich 28. Oktober 2020.
  • Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag von 8:30 bis 15:30 Uhr
    sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten.

Ort:

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt
Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, Raum 3049
Telefon: (030) 90277-2343
(Postanschrift: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, 10820 Berlin)

Sie können die Unterlagen ab Beteiligungsbeginn außerdem im Internet einsehen oder über die Beteiligungsplattform auf berlin.de.

Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung).

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch telefonisch unter: (030) 90277-2343 oder per E-Mail an die Stadtplanung gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.

Hinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mitausliegt.