Der Bezirk wird weiterhin Einzelhandel in Schöneberg vor Verdrängung schützen

Pressemitteilung Nr. 425 vom 22.12.2020

Einkaufen soll auch zukünftig im Akazien-Kiez möglich sein

Seit gut acht Jahren prüft der Fachbereich Stadtplanung bei jedem neuen Antrag auf Nutzungsänderung im Kiez um den Winterfeldtplatz, ob die gebietstypische Mischung aus Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie oder Dienstleistungsbetrieben noch gewahrt ist.

Dieses Vorgehen soll nun auch auf den Bereich der Akazienstraße / Belziger Straße angewandt werden. Das Baurecht gibt die Möglichkeit, bei Neuanträgen zum Beispiel von Gastronomiebetrieben zu prüfen, ob damit der Gebietscharakter eines Misch- oder Wohngebietes noch gewahrt bleibt.

Der Bezirk kann eigentlich zulässige Nutzungen versagen, wenn

bq. …sie im Einzelfall durch Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets (dem Gebietscharakter) widersprechen

und somit unzulässig sind (Paragraph 15 BauNVO’90 beziehungsweise sinngemäß Paragraph 7 Nummer 5 BOBln’58). Voraussetzung dafür ist immer der Gebietserhaltungsanspruch des jeweiligen Baugebietes und – bezogen auf den Neuansiedlungswunsch gastronomischer Einrichtungen zum Beispiel in einem Allgemeinen Wohngebiet – insbesondere die Aufrechterhaltung der Gebietsversorgung für die dort wohnende Bevölkerung. Die Anwohnenden müssen sich mit den “Dingen des täglichen Bedarfs” auch weiterhin versorgen können.

Der für Stadtentwicklung und Bauen zuständige Bezirksstadtrat Jörn Oltmann erläutert dazu:

bq. Ich möchte spekulativen Leerstand und damit die Verdrängung des Einzelhandels verhindern. Da wir diese Entwicklung nun auch im Akazienkiez beobachten, wird zukünftig auch dort stärker von den baurechtlichen Steuerungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht. Ich vertraue hierbei auf die guten Quartierskenntnisse der Gebietssachbearbeiter_innen. Sie werden dafür Sorge tragen, dass die gesunde Mischung aus Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störender Handwerksbetriebe weiterhin erhalten bleibt.

Anlass, erneut auf die angewandte Verwaltungspraxis hinzuweisen, waren Presseberichte über die mögliche Kündigung eines Buchhändlers in der Motzstraße. Der Akazienkiez ist planungsrechtlich im Wesentlichen ein allgemeines Wohngebiet.