Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.10.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Pandemiegerechte Gestaltung des Haupteinganges des Rathauses Schöneberg
Im Rahmen des Infektionsschutzes während der Pandemie sind beide Türen des Haupteingangs des Rathauses Schöneberg geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass – wenn Sie vor dem Rathaus stehen – ein Eingang nur durch die linke Tür gestattet ist und die rechte Tür ausschließlich als Ausgang dient. Beide Türen sind dementsprechend mit Schilder gekennzeichnet.

Vor dem Bürgeramt ist ein Wartebereich durch elastische Gurtbänder in Höhe von 90 cm gekennzeichnet.
Zur Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen mit Langstock ist – beginnend an der Pförtnerloge, bei der sich bitte alle Besucher_innen anmelden – der Wartebereich zusätzlich markiert durch einen farblich stark kontrastierenden Teppichbelag, der gleichzeitig als Wegeführung zum Eingang des Bürgeramtes dient.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Postanschrift
10820 Berlin
- Tel.:
- (030) 90277-0
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?