Der staatliche Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gebietet hierbei ein teilweise sehr engmaschiges Netz aufzubauen, um bei dringenden Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung umgehend handeln zu können und unverzüglich notwendige Maßnahmen zur Prävention oder Gefahrenabwehr zu ergreifen.
Mit einer Kooperationsvereinbarung im Februar 2008 der Fachabteilungen Jugend und Gesundheit zum Kinderschutz wurde ein erster Schritt getan.
Dazu erklärte Gesundheitsstadträtin Dr. Sibyll Klotz:
„Die Erfahrungen waren sehr positiv, die Praxis der letzten zwei Jahre hat aber auch gezeigt, dass noch mehr Akteure mit ins Boot müssen. Ich bin froh, dass wir mit den beteiligten Kliniken eine verbindliche, vertraglich vereinbarte Kooperation erreicht haben, um zeitnah und flexibel reagieren und um ‚Hilfen wie aus einer Hand’ anbieten zu können.“






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