Liebe Bürgerin, lieber Bürger,
unter dem Dach des Sozialamtes Tempelhof- Schöneberg finden Sie Hilfe und Beratung, wenn es u.a. um Leistungen
nach dem SGB XII , dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Landespflegegesetz geht.
Befinden Sie sich in einer Wohnungsnotlage, droht Ihnen Wohnungsverlust oder sind Sie obdachlos, erhalten Sie hier Beratung und ggf. Hilfe.
Geht es darum, dass volljährige Menschen unter bestimmten Voraussetzungen nicht in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, so finden Sie in unserer Betreuungsbehörde kompetente Ansprechpartner.Nähere Informationen sind bei den einzelnen Fachbereiche zu finden.
Sollten Sie jedoch im Alter von 15 bis unter 65 Jahre und erwerbsfähig sein und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sichern können, so müssen Sie Ihre Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht beim Sozialamt sondern beim Jobcenter geltend machen.
Ein besonderer Service
Sofern Sie Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz im Sozialamt Tempelhof – Schöneberg erhalten, können Sie den Berlin – Pass direkt bei Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter beantragen. Ein zusätzlicher Weg zum Bürgeramt entfällt für Sie!











Stadtplan
U6
140 (mit Fußweg), 184, M46 (mit Fußweg) , 246 (mit Fußweg)