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Informationen zum Grundschulbesuch

Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2012/2013

Der Anmeldezeitraum wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung jährlich neu festgelegt.

Für das Schuljahr 2012/2013 gilt folgender Anmeldezeitraum:

24. Oktober 2011 bis 04. November 2011

Weitergehende Informationen zu den Fragen

* Wann und wo müssen Sie Ihr Kind anmelden?
* Kann Ihr Kind in eine andere Schule aufgenommen werden?
* Können auch jüngere Kinder zur Schule angemeldet werden?
* Besteht die Möglichkeit, Kinder von der Schulpflicht zurückzustellen?
* Welche Unterlagen müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?
* Wie müssen Sie Ihr Kind für eine ergänzende Förderung und Betreuung in der Ganztagsgrundschule anmelden?
* Was passiert nach der Anmeldung?
* Wann beginnt die Schule?

finden Sie hier.

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Schulpflicht und Anmeldung in der Grundschule

Alle Kinder, die im Zeitraum vom 01. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006 geboren sind und noch nicht die Schule besuchen, werden am 01. August 2012 schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 01. Januar 2007 bis 31. März 2007 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Jedes schulpflichtige Kind ist von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule anzumelden, in deren Einschulungsbereich es wohnt. Die Anmeldung ist innerhalb des Anmeldezeitraums vorzunehmen.

Sofern Unklarheiten oder Zweifel bestehen sollten, welches die für Ihr Kind zuständige Grundschule ist, wenden Sie sich bitte an das Schulamt. Über den Internet-Service der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, den Sie auch über die vom Schulamt auf den Seiten des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf bereitgestellten Internet-Service erreichen, besteht die Möglichkeit, sich die für den Wohnort zuständige Grundschule anzeigen zu lassen. Wenn Sie auf der entsprechenden Internet-Seite Ihre Adresse eingeben, wird die zuständige Grundschule binnen weniger Sekunden ermittelt sein:

ZUSTÄNDIGE GRUNDSCHULE

ACHTUNG:
AUFGRUND DER ERFOLGTEN NEUZUSCHNEIDUNG DER EINSCHULUNGSBEREICHE IST DER SERVICE DER SENATSVERWALTUNG GGF. NOCH NICHT AUF DEM NEUESTEN STAND! DER AKTUELL GÜLTIGE STAND IST DER BEZIRKLICHEN DARSTELLUNG DER EINSCHULUNGSBEREICHE ZU ENTNEHMEN!

Zur Anmeldung in der Schule bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

- Ihre eigenen Personalpapiere
- Geburtsurkunde des Kindes
- sonstige Personalpapiere Ihres Kindes

Im Rahmen der vorzunehmenden Anmeldung erhalten Sie von der zuständigen Grundschule den Termin für die Einschulungsuntersuchung beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.

Die Schulanmeldung erfolgt nur bei Vorlage vollständiger Unterlagen.

Die Anmeldung ist auch bei einer genehmigten Ersatzschule oder anerkannten Schule in freier Trägerschaft möglich. In diesem Fall muss jedoch die zuständige Grundschule innerhalb des Anmeldezeitraums informiert werden!

Im Ausnahmefall ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten der Besuch einer anderen als der zuständigen öffentlichen Grundschule zulässig. In diesem Fall muss zuerst die zuständige Grundschule innerhalb des Anmeldezeitraums aufgesucht und dort ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Den Antrag erhalten Sie bei der zuständigen Grundschule. Gleichsam steht dieser Antrag für Sie nachfolgend zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag in jedem Fall von der zuständigen Grundschule abgestempelt wird, da dieser ansonsten NICHT ANERKANNT werden kann.

Über diesen Antrag entscheidet unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität und auf den Einzelfall bezogen das für die andere Schule zuständige Schulamt. Weitergehende Informationen zur Auswahl entnehmen Sie bitte den ausführlichen bezirklichen Hinweisblättern, die Sie im nachfolgenden Kapitel aufrufen können.

Aus schulorganisatorischen Gründen (insbesondere vorgegebene Kapazitätsober- und -untergrenzen) kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass Kinder in einer anderen Schule als der, bei der sie angemeldet worden sind - also auch der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule -, aufgenommen werden. Grundsätzlich ist der Schulträger jedoch bemüht, den Wünschen der Eltern im Rahmen der vorgegebenen rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen.

  • Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere Grundschule

    Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere Grundschule laden »

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Rückstellung von der Schulpflicht

Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lassen, kann auf Ihren Antrag hin die regional zuständige Schulaufsicht - auf Grundlage Ihrer Begründung, einer Stellungnahme der besuchten Kindertagesstätte sowie eines Gutachtens des zuständigen Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes - eine Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr genehmigen, sofern dann eine entsprechende Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt.

Den Antrag stellen Sie bitte schriftlich im Rahmen der Schulanmeldung. Eine Rückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen. Ihre Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner in allen Fragen einer möglichen Rückstellung Ihres Kindes von der Schulbesuchspflicht sind die zuständigen Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. -beamten im regionalen Referat der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Ihres Wohnbezirkes.

Ihr Antrag wird dort bearbeitet und beschieden.

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Hinweisblätter zum Schuljahr 2012/2013

Der Schulträger Steglitz-Zehlendorf hat zum Thema "Aufnahme in die Grundschule - Beginn der Grundschullaufbahn" verschiedene Hinweisblätter entwickelt. Darin werden wichtige Aspekte zum Verfahren erläutert, welche die Eltern, die ihr Kind zum Besuch der Grundschule anmelden müssen oder wollen, unbedingt berücksichtigen sollten.

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Schulen die Hinweisblätter entsprechend zur Verfügung stellen. Darüber hinaus soll hier zusätzlich allen interessierten Eltern die Möglichkeit gegeben werden, die entsprechenden Informationen vorab einzusehen.

  • Hinweise - Anmeldung in andere Schule - allgemein 2012-2013

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  • Anmeldung in einer Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) zum Schuljahr 2012/2013

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  • Anmeldung in der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule zum Schuljahr 2012/2013

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Ergänzende Betreuung an Grundschulen

Der Senat von Berlin hat in der Vergangenheit beschlossen, mit dem Beginn des Schuljahres 2005/2006 die Betreuung von Kindern im Grundschulalter vor und nach der Unterrichtszeit durch Angebote in der Zuständigkeit der Schule sicherzustellen. Zugleich wurde die verlässliche Halbtagsgrundschule an allen Grundschulen eingeführt.
Diese ergänzende Betreuung erfolgt in aller Regel durch die Schulen, ggf. in den Räumen von Kindertagesstätten. Die Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe ist dabei optional möglich.

Weitergehende Informationen zur Betreuung an Grundschulen finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Einen entsprechenden Antrag können Sie hier downloaden.

Kontakt

Beziksamt Steglitz-Zehlendorf
Amt für Schule
Kirchstr. 1/3
14163 Berlin


Stadtplan

Postanschrift:
14160 Berlin

Tel. (030) 90299-5728
Fax (030) 90299-6369
E-Mail

Fahrverbindungen

S-Bahnhof:
S Zehlendorf:
S1

Bushaltestelle:
Rathaus Zehlendorf:
101, 112, 115, 118, 184, 285, 623, M48, X10

Rollstuhlgerecht
Eingang Kirchstr. 3,
Bauteil E