Personalrat
In jeder Dienststelle mit mindestens fünf Beschäftigten im Bereich der öffentlichen Verwaltung ist ein Personalrat zu bilden.
Der Personalrat ist Ansprechpartner für die Probleme, die Beschäftigte mit der Dienststelle oder der täglichen Arbeit haben und die sie nicht allein bewältigen können. Dazu gehören u.a. Fragen, die das Arbeits- oder Dienstverhältnis betreffen, alle Fragen des Arbeitsplatzes und der beruflichen Entwicklung jedes Einzelnen, genauso wie die der konkreten Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas.
Der konkrete Aufgabenbereich für eine Personalvertretung ergibt sich aus dem Landespersonalvertretungsgesetz Berlin.
Der Personalrat in Steglitz-Zehlendorf besteht aus 15 Mitgliedern, von denen vier Mitglieder für die Personalratstätigkeit freigestellt sind.
Für die Beschäftigten einer Dienststelle ist es sehr wichtig, eine starke Personalvertretung zu haben.