Direkt zum Inhalt der Seite springen

Veranstaltungslärm u.ä. in Steglitz-Zehlendorf

Aufgabe

Bisweilen lässt es sich bei bestimmten Anlässen nicht vermeiden, dass gegen Lärmschutzvorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes verstoßen wird. Das Umweltamt kann hierfür Ausnahmen zulassen, wenn die Störung unbedeutend ist oder das Lärmschutzbedürfnis der Anwohner wegen der Bedeutung des Vorhabens zurücktreten muss. Letzteres ist beispielsweise bei unaufschiebbaren Arbeiten oder besonderen Filmaufnahmen zur Nachtzeit der Fall.

Öffentliche Veranstaltungen bedürfen einer Genehmigung, wenn von ihnen störende Geräusche für Anwohner zu erwarten sind. Dies trifft insbesondere zu, wenn Verstärkeranlagen eingesetzt werden oder die Veranstaltung nach 22 Uhr andauern soll.

Für Veranstaltungen von überbezirklicher Bedeutung (z.B. Deutsch-Amerikanisches Volksfest, "Energy in the Park") ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zuständig.

Ziele
Gerechter Interessenausgleich zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und dem Interesse Berlins bzw. des Antragstellers auf Durchführung des Vorhabens. Dabei sollen vermeidbare Belästigungen der Anwohner unterbleiben und die unvermeidbaren Störungen auf ein Minimum begrenzt werden.
Maßnahmen
  • Das Umweltamt prüft die Anträge auf Ausnahme bzw. Genehmigung. Nur wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann eine Zulassung erfolgen. Um die Störungen auf ein Minimum zu begrenzen, wird sie mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Befristungen) versehen, die den Rahmen der Überschreitung vorgeben.
  • Vorhaben ohne behördliche Zulassung können durch das Umweltamt oder die Polizei unterbunden werden. Den Verantwortlichen droht hierfür ein Bußgeld. Gleiches gilt für Verstöße gegen Nebenbestimmungen.
  • Die Erteilung von Ausnahmezulassungen und Genehmigungen ist - ebenso wie die Versagung eines Antrags - gebührenpflichtig. Von der Gebühr befreit werden können u.a. Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Einrichtungen, die als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlichen Zwecken dienend anerkannt sind. Bitte reichen Sie in den zuletzt genannten Fällen einen Freistellungsbescheid von der Körperschaftssteuer zusammen mit dem Antrag ein.
Materialien
Ansprechpersonen (Auswahl)
  • Herr Bergmann, Tel. (030) 90299-6459, Fax (030) 90299-6123
Externe Links
Rechtsgrundlagen

Organigramm

Besucheradressen

Bereich Umwelt
Rathaus Zehlendorf
Kirchstr. 1/3
14163 Berlin

Gebäudeteil E EG, Raum E 12/13 + 4.OG
Stadtplan

Tel.: (030) 90299-7319
Fax: (030) 90299-5359


Radverbindung zur Kirchstr.(Externer Link)
Radabstellplätze vor Gebäudeteil E

Fahrverbindungen

S-Bahnhof:
S Zehlendorf:
S1

Bushaltestelle:
S Zehlendorf / Zehlendorf Eiche:
101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10

Bereich Naturschutz
Hartmannsweilerweg 1/3
14163 Berlin

Gebäudeteil E EG, Raum E 012/013 + 4.OG
Stadtplan


Sprechzeiten:
Dienstag und Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Radverbindung zum Hartmannsweilerweg(Externer Link)

Fahrverbindungen

S-Bahnhof:
Krumme Lanke :
U3

Bushaltestelle:
Altkanzlerstr.:
118

Newsletter