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Jugendamt Fachbereich 2

Kita- und Tagespflege- anmeldeverfahren

Sie möchten ihr Kind für eine Tagesbetreuung anmelden? Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.

Wie?

Für die Aufnahme Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte ist eine vorherige Antragstellung erforderlich. Das Antragsformular finden Sie hier (Landesinhalt) oder in den Bürgerämtern beziehungsweise den Kindertagesstätten.
Zusätzlich finden Sie das Formular 'Bescheinigung der Erwerbstätigkeit' in unserem Downloadbereich.

Wo?

Ihren Antrag zur Tagesbetreuung für Kindertagespflege, Kindertagesstätten oder Schulhort können Sie in den drei Stützpunkten der Steglitz-Zehlendorfer Bürgerämter abgeben.

Sprechzeiten

Zu folgenden Zeiten haben die Stützpunkte der Bürgerämter geöffnet:

Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 11:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 11:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat
nur im Bürgeramt Zehlendorf

09:00

bis

13:00 Uhr

Telefonberatung

Telefonisch erreichen Sie uns zu folgenden Zeiten unter den Nummern:

Dienstag und Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 16:00 bis 18:00 Uhr
Tel. (030) 90299-1550 /-1642 /--4568 /-4582

Unterlagen

Da mit der Erteilung des Kitagutscheins auch gleichzeitig der künftige Beitrag der Elternbeteiligung errechnet wird, benötigen wir neben dem ausgefüllten Antrag auch die Einkommensunterlagen der Familie des letzten Kalenderjahres. Als Nachweis dient in der Regel der Einkommenssteuerbescheid der Familie. Liegt dieser noch nicht vor, reichen Sie bitte die Lohnsteuerkarten beider Eltern in Kopie, bzw. eine Einkommensbescheinigung mit ein.

Lesefassung des Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG)(Externer Link) (PDF Dokument)
Lesefassung der Kindertagesförderungsverordnung – VOKitaFöG)(Externer Link) (PDF Dokument)
Lesefassung des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz - TKBG) (PDF Dokument)

Weitere Informationen zum Thema Kostenbeteiligung bietet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Sen BJW)(Landesinhalt) auf ihrer Website an.

Fristen

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen:

Die Beantragung des Platzes bei Ihrem zuständigen Wohnsitz - Jugendamt kann frühestens 6 Monate vor Aufnahme Ihres Kindes erfolgen, spätestens jedoch 2 Monate vor der Aufnahme.
Diese Fristenregelung trifft nicht für Kinder zu, die nach Berlin zuziehen.

Kindertagesstätten

Hier (Landesinhalt) finden Sie alle Kindertagesstätten des Bezirks Steglitz-Zehlendorf. Hier können Sie sich über Ihre Wunscheinrichtung informieren. Sie sollten schon vor der Antragstellung Kontakt aufnehmen und sich für eine spätere Aufnahme vormerken lassen.

Suchanfragen zu freien Plätzen direkt an Kindertageseinrichtungen richten (freie Träger in Berlin):


Verweise zu anderen Angeboten



Kontakt

Jugendamt
Steglitz- Zehlendorf Dienstgebäude:
Kirchstr. 1/3
14163 Berlin

Stadtplan


Postanschrift:
14160 Berlin

Tel. (030) 90299-0

E-Mail

Barrierefrei Eingang:
Kirchstr. 3, Bauteil E

Fahrverbindungen

S-Bahnhof:
S Zehlendorf:
S1

Bushaltestelle:
S Zehlendorf:
101, 112, 115, 285, 623, X10
Zehlendorf Eiche:
101, 110, 112, 115, 118, 184, 285, 623, M48, X10

Radverbindung(Externer Link)

Fachdienstleitung

Frau Feldkamp
E-Mail