In der Woche vom 7. bis 11. November 2011 fanden zur Bildung der neuen Seniorenvertretungen in allen Berliner Bezirken öffentliche Wahlversammlungen statt.
Gemäß Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz hat die Seniorenvertretung die Aufgabe, die Interessen der Seniorinnen und Senioren im Bezirk wahrzunehmen und die Mitwirkung an der gesellschaftlichen Teilhabe zu stärken.
In Ihrem Bezirk schenkt man Ihnen nicht genügend Aufmerksamtkeit ? Ihre Wünsche werden offen gelassen ? Nur weil Sie Seniorin oder Senior sind, fühlen Sie sich ausgeschlossen ?
In Zeiten einer älter werdenen Gesellschaft entwickelt sich für die Lebensphase "Alter" eine völlig neue Dimension. Durch das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz ist es möglich, politische Teilhabe und Mitwirkung an seniorenrelevanten Themen mit zu gestalten.
Sofern die betreffende Person sich mit einer Veröffentlichung seiner persönlichen schriftlichen Vorstellung im Internet einverstanden erklärt hat, können Sie Diese durch Anklicken des Namens öffnen
Im Rahmen der Wahlversammlung können die zur Seniorenvertretungswahl berechtigten Bürgerinnen und Bürger unter Vorlage eines amtlichen Personaldokumentes mit Lichtbild bis zu 17 vorgeschlagene Kandidaten aus der Berufungsvorschlagsliste wählen. Selbstverständlich wird dabei ein Wählerverzeichnis geführt um sicher zu stellen, dass die Stimmabgabe nur an einem Ort und einmalig erfolgt. Eine ehrenamtliche Wahlkommission sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Seniorenvertretungswahl und übergibt nach der öffentlichen Auszählung der abgegebenen Berufungsvorschläge dem Bezirksamt eine Vorschlagsliste, auf deren Grundlage das für Seniorinnen und Senioren zuständige Mitglied des Bezirksamtes die Mitglieder der Seniorenvertretung beruft.
Wenn Sie weitere Informationen über die Wahl zur Seniorenvertretung 2011 benötigen, wenden SIe sich bitte an
Frau Wolf, Soz 2210, Telefon 90299-3445, Fax 90299-3330 oder per E-Mail.