Coronavirus COVID-19
|+++ In allen Dienstgebäuden des Bezirksamts gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.+++|
Informationen
- vom Bund
- vom Land Berlin
- vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Gaststättengewerbe - Gestattung aus besonderem Anlass am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Gewerbebereich des Ordnungsamts findet weiterhin keine offene Sprechstunde statt.
Der Bereich steht nur in unvermeidbaren Fällen und sehr eingeschränkt dem Publikum zur Verfügung.
Pandemiebedingt können wir derzeit nur Vorsprachen nach Terminvergabe anbieten.
Telefonische Terminvergabe:
Montag-Donnerstag: 09:00-15:00 Uhr
Freitag: 09:00-13:00 Uhr
unter der Rufnummer 030 90299-4660
Die Termine werden derzeit individuell und nach Bedarf mit dem Sachgebiet vereinbart.
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Kontaktieren Sie uns in diesen Fällen bitte telefonisch unter 90299-4660 oder per E-Mail um einen Termin zu vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit nur den Personen Zutritt gewährt wird, die zuvor telefonisch um Vorsprachen baten.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie nach Möglichkeit auch bei uns Ihre vorhandene Mundschutze tragen.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.
Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 90299-4631 oder 90299-4632.
Gaststättengewerbe - Gestattung aus besonderem Anlass
Wenn Sie im Rahmen einer besonderen Veranstaltung, die jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist, nur vorübergehend gewerbsmäßig alkoholische Getränke ausschenken möchten, müssen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz beantragen.
Voraussetzung ist stets, dass ein besonderer Anlass vorliegt. Dies können zum Beispiel:
- Straßenfeste (z.B. Volksfeste oder Kirmes)
- Weihnachtsmärkte
- Sportveranstaltungen
- Firmenjubiläen
Eine Gestattung wird unter erleichterten Voraussetzungen erteilt.
Sie gilt jedoch nur vorübergehend und ist zeitlich für die Dauer und den Ort der Veranstaltung befristet.
Wenn Sie dagegen dauerhaft ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis für das Gaststättengewerbe (siehe Weiterführende Informationen).
Eine Gestattung ist auch dann in Berlin erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind.
Unabhängig von der hier behandelten Erlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung.
Voraussetzungen
-
persönliche Zuverlässigkeit
Wird nur in den Fällen überprüft, soweit die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers der Erlaubnisbehörde nicht bekannt sind. Der Antragssteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate) beizubringen.
-
Sachkunde
Der Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse ist nur erforderlich, soweit die gastronomische Tätigkeit regelmäßig und nachhaltig zu bestimmten Anlässen ausgeübt wird.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Gestattung
-
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
-
ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. Die Auskunft kann auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragt werden (siehe "Weiterführende Informationen"). -
ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird ggf. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde benötigt.
Den Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde können Sie als Privatperson mit Wohnsitz/Meldung in Berlin bei jedem der Berliner Bürgerämter persönlich beantragen.
Juristische Personen mit Betriebssitz in Berlin beantragen -
ggf. Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK erforderlich).
-
Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Formulare
Gebühren
- 55,10 - 869,20 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
- Gaststättengewerbe - Erlaubnis
- Informationen der IHK zur Existenzgründung Gastronomie
- Informationen der IHK Berlin zum Umgang mit Lebensmitteln
- Berliner Gastromat - Fragen und Antworten zum Thema Gastronomie
- Informationen der IHK Berlin zur Gaststättenunterrichtung
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregister online beantragen - BfJ
- Hinweis zum Datenschutz
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung der Gestattung ist rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
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Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
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