Coronavirus COVID-19
|+++ In allen Dienstgebäuden des Bezirksamts gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.+++|
Informationen
- vom Bund
- vom Land Berlin
- vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Veranstaltung Erlaubnis am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Gewerbebereich des Ordnungsamts findet weiterhin keine offene Sprechstunde statt.
Der Bereich steht nur in unvermeidbaren Fällen und sehr eingeschränkt dem Publikum zur Verfügung.
Pandemiebedingt können wir derzeit nur Vorsprachen nach Terminvergabe anbieten.
Telefonische Terminvergabe:
Montag-Donnerstag: 09:00-15:00 Uhr
Freitag: 09:00-13:00 Uhr
unter der Rufnummer 030 90299-4660
Die Termine werden derzeit individuell und nach Bedarf mit dem Sachgebiet vereinbart.
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Kontaktieren Sie uns in diesen Fällen bitte telefonisch unter 90299-4660 oder per E-Mail um einen Termin zu vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit nur den Personen Zutritt gewährt wird, die zuvor telefonisch um Vorsprachen baten.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie nach Möglichkeit auch bei uns Ihre vorhandene Mundschutze tragen.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.
Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 90299-4631 oder 90299-4632.
Veranstaltung Erlaubnis
Für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden sollen, können Sie eine Erlaubnis bekommen, zum Beispiel für:
- Straßenfeste
- Umzüge
- Flohmärkte
- Sport-Veranstaltung
- Seifenkisten-Rennen
- Musik-Veranstaltung (Open-Air)
Voraussetzungen
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Versicherungs-Schutz
Erforderlich ist wenigstens eine Haftpflicht-Versicherung. Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfall-Versicherung erforderlich sein.
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Rechtzeitiger Antrag
Bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung
Erforderliche Unterlagen
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Lageplan
Skizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne.
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Falls die Verkehrsführung geändert werden soll: Verkehrszeichen-Plan (5 Ausfertigungen)
Für die Veranstaltung kann es zum Beispiel nötig sein,
- Straßen zu sperren oder,
- Halteverbots-Zonen einzurichten.
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Veranstaltererklärung
Veranstaltung Sondernutzung im Sinne § 8 FStrG
Haftungsausschluß wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Erklärung der § 29 Abs. 2 StVO (Haftpflichtversicherung) -
Nachweis über den Versicherungs-Schutz
zum Beispiel durch eine Bestätigung der Versicherungs-Gesellschaft oder durch eine Kopie des Versicheruns-Vertrages
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Besucherzahl
Anzahl der erwarteten Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Besucher (Schätzung, formlos auf DIN-A4 Papier)
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Unter Umständen: Zustimmung von Betroffenen
Je nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel:
- die Zustimmung der Nachbarschaft
- die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird
- die Zustimmung der Feuerwehr zu einem Lagerfeuer oder zu einem Feuerwerk
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Öffentliche Veranstaltungen im Freien bedürfen einer Genehmigung nach § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin
wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind.
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Falls Sie Musik abspielen oder aufführen möchten
Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, wird damit im Regelfall Kunde der GEMA.
-
Hinweis
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nach.
Formulare
- Dieses Formular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden
- Antrag auf Genehmigung gemäß § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin
Gebühren
Gemeinnützige Veranstalter können von Teilen der Gebühren befreit werden.
Rechtsgrundlagen
- Strassenverkehrsordnung (StVO)
- Berliner Strassengesetz (BerlStrG)
- Grünanlagengesetz (GrünanlG)
- Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) (Feuerwerk)
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) (Feuerwerk)
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)
- Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung können sie bei dem Bezirksamt beantragen in dem die Veranstaltung stattfindet.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.7km
S Botanischer Garten
- S1
-
0.7km
S+U Rathaus Steglitz
- S1
-
0.7km
S Botanischer Garten
- U-Bahn
-
-
0.7km
S+U Rathaus Steglitz [U9]
- U9
-
0.7km
S+U Rathaus Steglitz [U9]
- Bus
-
-
0.2km
Berlin, Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
- 188
- N88
-
0.3km
Berlin, Braillestr.
- M48
- 188
- N88
-
0.4km
Berlin, Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
0.5km
Berlin, Schlossparktheater
- M48
- N88
- 188
- 283
-
0.5km
Berlin, Lipaer Str.
- 188
- N88
-
0.2km
Berlin, Unter den Eichen/Botanischer Garten