Drucksache - 1851/V  

 
 
Betreff: Stellen zur Begleitung des Mietendeckels – hinkt Steglitz-Zehlendorf hinterher?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:Bader 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wann werden die benötigten Stellen (bitte auch Anzahl und Eingruppierung angeben) ausgeschrieben?

 

2)   Aus welchem Grund erfolgte bisher keine Ausschreibung?

 

3)   Wie soll die mit der Einführung des Mietendeckels neu entstehende Arbeit vom vorhandenen Personal bewältigt werden?

 

4)   Gibt es hierzu bestimmte Vereinbarungen mit dem Personalrat z.B. bezüglich Mehrarbeit-/Überstundenregelung bis zur Besetzung der Stellen?

 

5)   Wann ist mit der Besetzung der Stellen zu rechnen?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Sitzungsausfalls schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:

 

1)   Dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden für die Aufgabe der Umsetzung des Mietendeckels 3,5 Vollzeitäquivalente zugestanden. Die Stellenausschreibung wurde durch die Serviceeinheit Personal am 12.03.2020 mit der Bewertungsvermutung EG 9b TV-L veröffentlicht.

 

2)   Die Stellenausschreibung ist seit dem 12.03.2020 veröffentlicht. Aufgrund der Entscheidung der Bezirksbürgermeisterin in ihrer Eigenschaft als Personaldezernentin wurde für die Ausschreibung das Inkrafttreten des Gesetzes abgewartet.

 

3)   Die zusätzliche Arbeit wird derzeit allein durch die stellvertretende Fachbereichsleitung gewährleistet. Neue Mitarbeiter stehen für diese Aufgabe derzeit noch nicht zur Verfügung und vorhandene Mitarbeiter aus anderen Bereichen des Wohnungsamtes sind in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen unabkömmlich. Die Rechtskenntnisse wurden sich im Fachbereich angeeignet und notwendige Schulungen durchgeführt. Eine Auskunftsfähigkeit gegenüber dem Bürger - sowohl Mieter als auch Vermieter - ist somit gegeben.

 

4)   Es gibt keine entsprechende Vereinbarung mit dem Personalrat. Es wäre auch nicht zu rechtfertigen, da die Mitarbeitenden des Fachbereichs Wohnen den Zeitpunkt der Stellenausschreibung nicht zu vertreten haben und dadurch eventuell entstehende Zeitverzögerungen bei der Stellenbesetzung nicht zu ihrem Nachteil aufgelöst werden können. Die Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden wäre unter Fürsorgeaspekten somit unangemessen.

 

5)   Ab dem 01.04.2020 ist eine der insgesamt 3,5 Stellen durch bezirksamtsinterne Umsetzung besetzt. Wann die anderen 2,5 Stellen besetzt werden können, hängt zunächst vom Ergebnis der laufenden Ausschreibung ab, wobei in Rechnung zu stellen ist, dass die Besetzung in Steglitz-Zehlendorf im Unterschied zu einigen anderen Bezirken nur befristet r die Geltungsdauer des Gesetzes, maximal bis zum 22.02.2025, erfolgt, so dass abzuwarten bleibt, ob sich genügend geeignete Bewerbende finden werden. Aus diesem Grunde kann derzeit keine Aussage zur gestellten Frage getroffen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 
 

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