Drucksache - 1849/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie weit ist das Bezirksamt mit der Erarbeitung der bezirklichen Pandemiepläne?
2) Welche Bereiche umfassen diese Pläne, welche Maßnahmen haben sie und wie werden die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert?
3) Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt darüber hinaus, um eine weitere Ausbreitung von SARS-Cov-2 zu verhindern? Wie informiert das Bezirksamt die Bürgerinnen und Bürger über diese Maßnahmen?
4) Warum gibt es im Bezirk noch keine Anlaufstelle für einen Schnelltest? Wäre ein "Drive-Inn-Schalter", wie in anderen Bundesländern, umsetzbar?
5) Neben dem regelmäßigen Händewaschen: Wie können sich die Bürgerinnen schützen? Was ist sinnvoll und was nicht?
Die Kleine Anfrage wird wegen Sitzungsausfalls schriftlich beantwortet.
Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,
das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:
1) Der Pandemieplan für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin ist vom Bezirksamt in einer aktualisierten Fassung am 13. März 2020 beschlossen worden.
2) Der Pandemieplan des Bezirksamts regelt in grundsätzlicher Art Fragen der Aufrechterhaltung der notwendigen Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zur Erfüllung der unabdingbar durchzuführenden Ordnungsaufgaben und der Sicherstellung von Hilfsangeboten für besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, die innerbetriebliche Organisation des Dienstbetriebes im Pandemiefall durch Benennung von Verantwortlichkeiten und Handlungsempfehlungen sowie den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit. Dieser generische Plan wird in konkreten situationsbedingten Maßnahmen umgesetzt. Da es sich um interne Planungen handelt, ist keine Information der Öffentlichkeit notwendig und vorgesehen.
3) Das Bezirksamt erfüllt insbesondere gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln) i.V.m. Nr. 16 Abs. 1 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) die ordnungsbehördlichen Aufgaben nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG). Im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) sind das vor allem Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Hinzu kommt die Umsetzung der Ordnungsaufgaben gemäß der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV) vom 22. März 2020. Die Berliner Verwaltung informiert zentral zum Umgang mit dem Coronavirus unter www.berlin.de/corona. Das Bezirksamt informiert vor allem im Internet, über Twitter und Instagram und über Aushänge und Flyer. Es sind Hotlines im Gesundheitsamt zur gesundheitsbezogenen Beratung und im Amt für Soziales für die allgemeine Beratung vor allem von Senioren und Seniorinnen zu Unterstützungsangeboten eingerichtet.
4) Das Bezirksamt hat die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zuletzt am 13. März 2020 mit Schreiben an Frau Senatorin Kalayci aufgefordert, auch in Steglitz-Zehlendorf eine Abklärungsstelle für Coronavirus-Verdachtsfälle einrichten zu lassen. Die Entscheidung darüber obliegt der Senatsverwaltung in Abstimmung mit den Krankenhausträgern. Ob das in Form eines Drive-In-Schalters realisierbar ist kann als fachliche Frage nicht vom Bezirksamt beantwortet werden.
5) Es wird auf die Hygiene- und Verhaltensempfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf der Internetseite www.infektionsschutz.de/coronavirus/verwiesen. Diese Empfehlungen werden auch von seriösen Medien weiterverbreitet.
Mit freundlichen Grüßen
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin |
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