Drucksache - 1841/V  

 
 
Betreff: Denkmalschutz für den Kiosk vis-à-vis U-Bahnhof Dahlem-Dorf
Status:öffentlichAktenzeichen:1154/V
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:Döhnert 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
09.06.2020 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
08.09.2020 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
06.10.2020 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
14.10.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
BE StaplWi vom 06.10.2020
Beschluss vom 14.10.2020

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den reetgedeckten Kiosk vis-à-vis des U-Bahnhofs Dahlem-Dorf ebenfalls unter Denkmalschutz zu stellen, so dass er in das Denkmalschutz-Ensemble des U-Bahnhof Dahlem-Dorf miteinbezogen wird.

 

Begründung:

 

Der Kiosk am U-Bhf Dahlem-Dorf wurde in seiner Bauweise entsprechend dem Bauensemble des U-Bahnhofs errichtet und steht bislang nicht unter Denkmalsschutz. Der Kiosk ist in seiner besonderen historischen Bauweise schützenswert und zu erhalten. Um den Schutz des Gebäudes auch zukünftig sicherzustellen, ist es unter Denkmalschutz zu stellen. Auch wenn der Eigentümer den Wiederaufbau nach der Brandzerstörung von 2019 vorsieht, ist das keine Garantie für die Zukunft. Wie schnell denkmalschutzwürdige Gebäude im Sinne des Bezirks abgebrochen werden können, zeigt der Fall des Abrisses des historischen Fachwerkhauses am Elvirasteig 26.

 

 

Der Antrag wurde am 06.10.2020 in der 41. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 14.10.2020 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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