Drucksache - 1830/V  

 
 
Betreff: Jede Partnerschaft verlangt Akzeptanz – auch bei Städten
Status:öffentlichAktenzeichen:1268/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP- und SPD-Fraktion
Verfasser:1. Specht-Habbel, Rolle, L.
2. Buchta, Macmillan, Trenczek
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Frauen und Gleichstellung Empfehlung
10.06.2020 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung vertagt   
12.08.2020 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung vertagt   
09.09.2020 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung vertagt   
07.10.2020 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung vertagt   
04.11.2020 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
26.11.2020 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
04.02.2021 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
18.02.2021 
52. außerordentliche, öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.03.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 11.03.2020
BE HHPV vom 18.02.2021
Beschluss vom 17.03.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin pflegt keine Städtepartnerschaften mit Gemeinden, Städten oder Stadtteilen, in denen LGBTIQ-feindliche Zonen oder andere queerfeindliche Beschlüsse gefasst werden.

 

Das Bezirksamt wird daher ersucht, bestehende Städtepartnerschaften dahingehend zu prüfen und gegebenenfalls aufzulösen. Neue Städtepartnerschaften sollen nur begründet werden, wenn sich die potenzielle Partnergemeinde uneingeschränkt zu den Rechten queerer Menschen bekennt.

 

Begründung:

 

Derzeit rufen viele Gemeinden, Städte und Landkreise in Polen sogenannte „LGBT-feindliche Zonen“ aus. Das ist nicht Ausdruck einer aufgeklärten und progressiven Gesellschaft, sondern ein brachialer Rückschritt in den Errungenschaften der Lesben- und Schwulenbewegung. In Deutschland können queere Menschen weitestgehend frei und offen leben und von vielen gleichen Rechten profitieren. Auch wenn in Deutschland noch lange nicht alles perfekt ist, so können wir auf die Entwicklung der vergangenen 30 Jahre mit Stolz zurückblicken. Umso weniger sollten wir es dann aber tolerieren, wenn Liebe und Liebende in anderen Ländern auf Hass und Ausgrenzung stoßen. Wir müssen daher klar Stellung beziehen und durch die Auflösung oder Nichtbegründung von Städtepartnerschaften verdeutlichen, dass wir das nicht akzeptieren. Liebe endet nicht an Staatsgrenzen.

 

 

Der Antrag wurde am 07.10.2020 in der 30. Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den regelmäßigen Kontakt mit Poniatowa und möglichen anderen Partnerstädten, die von sich behaupten LGBTTIAQ*-frei zu sein oder sein zu wollen, aufrechtzuerhalten und aktiv zu gestalten, indem es generell

  • ein Mitglied oder ein*e Mitarbeiter*in des Bezirksamts als permanente Ansprechperson für BVV und die partnerstädtische Kommunikation benennt, welche*r in inhaltlicher Absprache mit dem Bezirksamt kontinuierlich den Dialog mit der Partnerstadt sucht und kritische Themen und Aspekte aufgreift und Dialogbrücken schafft und der BVV in halbjährigen Abständen über den aktuellen Stand berichtet;
  • den regen Kontakt mit dem LSVD und anderen queeren Verbänden aufrechterhält und gemeinsame Veranstaltungen durchführt, um diesem und seinen polnischen Kontakten die partnerstädtische Kommunikation zu spiegeln, Solidarität zu bekunden, im möglichen Rahmen Hilfe und Unterstützung anzubieten und bei allen Aktionen des Bezirks im Umgang mit der Partnerstadt vom schnellen Informationsaustausch mit Expert*innen und Betroffenen zu profitieren;
  • in regelmäßigen Abständen Vertreter*innen der Stadt Poniatowa nach Steglitz-Zehlendorf einlädt und dabei immer wieder auf in Teilen von Polen verbreitete LGBTTIAQ*-Feindlichkeit diplomatischen Bezug nimmt, z.B. durch Programmpunkte mit queerer Referenz - oder im verbalen Austausch die Achtung von EU-Menschenrechten in den Fokus rückt;
  • den Kontakt zur queeren Gemeinde in Poniatowa sucht, um im Sinne einer echten Partnerschaft auch die Menschen vor Ort kennenzulernen, welche von Diskriminierung betroffen sind und ihnen unsere Solidarität ausdrückt;
  • auf die Problematik mit Poniatowa und ggf. weiteren Partnerstädten auf den Bezirksseiten hinweist und über Beschlüsse und aktuelle Maßnahmen des Bezirks und Entwicklungen in der Angelegenheit neben der eigenen Webseite auch auf Social Medial informiert,
  • sowie alle weiteren im Ermessen des Bezirksamtes liegenden Maßnahmen und Aktionen aufgreift.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, aufgrund der Aktualität des Themas zeitnahe Maßnahmen zu unternehmen, welche oben genannte Ziele zusätzlich unterstreichen. Dabei wird dem Bezirksamt insbesondere empfohlen,

  • eine Teilnahme und ein Grußwort an der Pride-Veranstaltung „Lubliner Land“ 2021 anzustreben, wobei Mitglieder aus Bezirksamt und BVV vor Ort vertreten sind;
  • soweit es die Corona-Pandemie erlaubt, schnell eine Einladung der Partnerstadt zu uns auszusprechen, wobei nicht nur offizielle Vertreter*innen, sondern auch Vertreter*innen der queeren Gemeinde eingeladen werden sollten;
  • digitale Formate zum Gespräch und Austausch zu nutzen, wobei ein Teilnahmekreis aus Bezirksamt, BVV, offiziellen Vertreter*innen polnischer Seite und Vertreter*innen der queeren Gemeinde aus Deutschland und Polen beteiligt werden sollen,
  • sowie alle weiteren im Ermessen des Bezirksamtes liegenden Maßnahmen und Aktionen aufzugreifen.

Abschließend stellt die BVV fest, dass alle Maßnahmen dazu dienen, den Dialog aufrechtzuerhalten und die Städtepartnerschaft auf der Basis unserer gemeinsamen europäischen Werte zu beleben - alles, was seitens des Bezirks unternommen wird, soll der queeren Gemeinde in Poniatowa helfen und nicht schaden. Nur im absoluten Ausnahmefall und wenn gar keine andere Lösung mehr sinnvoll erscheint, soll eine Aufkündigung des Städtepartnerschaftsabkommens angedroht und schlussendlich in Erwägung gezogen werden.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Die SPD-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.

 

 

Uhde

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 04.11.2020 in der 31. Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung beraten und in der geänderten Fassung vom 07.10.2020 mit 5 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Uhde

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 18.02.2021 in der 52. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und die geänderte Fassung vom 07.10.2020 von den antragstellenden Fraktionen durch folgenden Ersetzungsantrag ersetzt:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf Basis des Briefes an den Bürgermeister von Poniatowa vom 13.05.2020 und der von der BVV beschlossenen Resolution und den bereits erfolgten Bemühungen seitens des Bezirksamtes den Austausch mit der Partnergemeinde Poniatowa, die von sich behauptet, LGBTTIAQ*-frei zu sein oder sein zu wollen, neu auszurichten. In Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und unter Einbeziehung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung sollen Maßnahmen gefunden werden, um den zivilgesellschaftlichen, kulturellen und schulischen Austausch mit Poniatowa zu verstärken. Dabei sollen die entsprechenden Vereine Stowarszyszenie Marsz Równosci w Lubline, der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD), die Deutsch-Polnische Gesellschaft Berlin (DPG) und der Städtepartnerschaftsverein e.V. aktiv eingebunden werden.

 

Der rege Kontakt und regelmäßige Austausch mit unserer Partnergemeinde und der queeren Community vor Ort soll in Form von Veranstaltungen (in digitalen Formaten oder im Rahmen von Besuchen) und anderen Austauschprogrammen in Zusammenarbeit mit den benannten Akteur*innen den Dialog über LGBTTIAQ*-Feindlichkeit aufgreifen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich bei den zuständigen Stellen im Senat für eine angemessene Finanzierung für derartige Austauschprojekte beispielsweise für Schulen, Museen, Theater oder zivilgesellschaftliche Initiativen einzusetzen.

 

Die Umsetzung dieses Beschlusses soll federführend bei der Beauftragten für Städtepartnerschaften angesiedelt sein. Dem zuständigen Ausschuss ist sechs Monate nach Beschlussfassung und folgend jährlich vom aktuellen Stand der Städtepartnerschaft Bericht zu erstatten. Über die Bemühungen des Bezirkes soll zudem auf der bezirklichen Homepage und über die zur Verfügung stehenden Social Media-Kanäle aufmerksam gemacht werden.

 

Wir ersuchen das Bezirksamt darüber hinaus, soweit es die Corona-Pandemie erlaubt, schnellstmöglich eine Einladung der Partnerstadt zu uns auszusprechen, wobei nicht nur offizielle Vertreter*innen, sondern auch Vertreter*innen der queeren Gemeinde eingeladen werden sollen.

 

Begründung:

Folgt.

 

Anschließend wurde der Ersetzungsantrag wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung von Steglitz-Zehlendorf nimmt die Resolution des Stadtrates von Poniatowa vom 30. August 2019 bezüglich „Ablehnung Förderung ‚LGBT+-Ideologie“ mit Sorge zur Kenntnis.

 

Auch in Würdigung des Rechts der Selbstorganisition jeder Gemeinde erwarten wir, dass als Mindeststandard die Rechte jedes Menschen, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, insbesondere auf

-       Menschenwürde

-       Gleichheit vor dem Gesetz

-       freie Entfaltung der Persönlichkeit

-       rperliche und geistige Unversehrtheit

-       Meinungsfreiheit

-       Versammlungsfreiheit

-       Freizügigkeit

-       freie Berufswahl und Berufsausübung

-       effektiven Rechtschutz

jederzeit jedenorts gewahrt werden.

 

Eine Stigmatisierung auf Grund sexueller Orientierung darf nicht stattfinden.

 

Die Freiheit der Meinungsäerung wie die Toleranz anderen Meinungen und Lebensentwürfen gegenüber stellen das Fundament eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaats dar.

 

Die Rechte von LGBTQI+ zugehörigen Menschen sind jederzeit zu wahren.

 

Es ist die hiermit erklärte Hoffnung der Bezirksverordnetenversammlung von Steglitz-Zehlendorf, dass unsere langjährige freundschaftliche Verbindung mit unserer Partnergemeinde in Polen dazu beitragen kann, den Austausch zwischen Menschen zu intensivieren, Vorurteile abzubauen und unsere Beziehungen über nationale und gedankliche Grenzen hinweg zu festigen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, diese Erklärung der BVV an die polnische Partnergemeinde zu übermitteln, wir unterstützen das Bezirksamt bei allen auf den europäischen Grundwerten beruhenden Aktivitäten zur weiteren Förderung der Partnerschaft.

 

Der Antrag in der geänderten Fasssung wurde mit 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 17.03.2021 beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung von Steglitz-Zehlendorf nimmt die Resolution des Stadtrates von Poniatowa vom 30. August 2019 bezüglich „Ablehnung Förderung ‚LGBT+-Ideologie“ mit Sorge zur Kenntnis.

 

Auch in Würdigung des Rechts der Selbstorganisition jeder Gemeinde erwarten wir, dass als Mindeststandard die Rechte jedes Menschen, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, insbesondere auf

-       Menschenwürde

-       Gleichheit vor dem Gesetz

-       freie Entfaltung der Persönlichkeit

-       rperliche und geistige Unversehrtheit

-       Meinungsfreiheit

-       Versammlungsfreiheit

-       Freizügigkeit

-       freie Berufswahl und Berufsausübung

-       effektiven Rechtschutz

jederzeit jedenorts gewahrt werden.

 

Eine Stigmatisierung auf Grund sexueller Orientierung darf nicht stattfinden.

 

Die Freiheit der Meinungsäerung wie die Toleranz anderen Meinungen und Lebensentwürfen gegenüber stellen das Fundament eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaats dar.

 

Die Rechte von LGBTQI+ zugehörigen Menschen sind jederzeit zu wahren.

 

Es ist die hiermit erklärte Hoffnung der Bezirksverordnetenversammlung von Steglitz-Zehlendorf, dass unsere langjährige freundschaftliche Verbindung mit unserer Partnergemeinde in Polen dazu beitragen kann, den Austausch zwischen Menschen zu intensivieren, Vorurteile abzubauen und unsere Beziehungen über nationale und gedankliche Grenzen hinweg zu festigen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, diese Erklärung der BVV an die polnische Partnergemeinde zu übermitteln, wir unterstützen das Bezirksamt bei allen auf den europäischen Grundwerten beruhenden Aktivitäten zur weiteren Förderung der Partnerschaft.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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