Drucksache - 1737/V  

 
 
Betreff: Klimagutachten für das Bauvorhaben Lichterfelde-Süd, B-Plan 6-30
Status:öffentlichAktenzeichen:1170/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und Linksfraktion
Verfasser:1. Buchta
2. Macmillan, Semler
3. Bader
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
22.01.2020 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
11.02.2020 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
10.03.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
12.05.2020 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
09.06.2020 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
08.09.2020 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung Empfehlung
20.02.2020 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung vertagt   
18.06.2020 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
01.10.2020 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
14.10.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
BE HHA vom 01.10.2020
Beschluss vom 14.10.2020

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Klimagutachten für das Bauvorhaben in Lichterfelde-Süd ("Neulichterfelde"), B-Plan 6-30, in Auftrag zu geben und dieses zur Diskussion in der BVV und der Öffentlichkeit zu stellen. Dieses ist abzuwarten, bevor ein Beschluss des B-Plans 6-30 durch die BVV herbei geführt wird.

 

Begründung:

 

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind u. a. umweltbezogene Auswirkungen des Klimas auf Menschen und Gesundheit und die Bevölkerung im Allgemeinen zu berücksichtigen (§ 1 Absatz 7 Buchstaben a und c BauGB). Wirksame Maßnahmen zum Wohl von Mensch und Umwelt - gegen den Klimawandel - müssen daher eingeleitet werden (§ 1a Absatz 5 BauGB). Nach dem Klimaatlas von Berlin gilt die Thermometersiedlung trotz ihrer randstädtischen Lage als lokaler Wärmeschwerpunkt mit Schwüleneigung. Die im Entwurf des B-Plans 630 Lichterfelde-d vorgesehene Bebauung würde die T-Siedlung weitgehend von einem Luftaustausch mit dem Berliner Umland abschneiden. Die beiden bis zur T-Siedlung reichendengrünen Finger“ im Neubaugebiet scheinen unterdimensioniert und sind in ihrer Leistungsfähigkeit durch vorhandene und geplante Forstpflanzen eingeschränkt. Der für die Durchlüftung der T-Siedlung wichtige Stangenpfuhlgraben wird von keinem „grünen Finger“ erreicht. Die Bahntrasse, welche bis weit in die Stadt als Durchlüftungsschneise dient, wird durch die anstehende Bebauung weiter verschmälert. Insbesondere in der T-Siedlung werden "Tropennächte" bei sommerlichen Hitzewellen durch das Bauvorhaben zunehmen.

 

Ein solcher Wärmestau in Großstädten ist extrem gesundheitsgefährdend: Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass in Berlin im Sommer 2018 durch solche Ereignisse 490 Menschen zusätzlich gestorben sind. Bei der Behördenbeteiligung (TöB) ist von der Senatsverwaltung für Gesundheit und dem bezirklichen Gesundheitsamt offenbar keine Stellungnahme zu der genannten Problematik eingeholt worden. Dem BauGB und somit dem formalen Ablauf hin zum Beschluss des Bebauungsplanes wurde bei der Größe des Bauprojekts somit nicht zur Genüge entsprochen. Ein vom Investor unabhängiges Gutachten über stadtklimatischen Folgen des Bauvorhabens, sowie explizite Folgen für die Thermometersiedlung, ist dringend erforderlich. 

 

 

In der 74. Sitzung des Ältestenrats am 21.01.2020 ist die Linksfraktion dem Antrag beigetreten.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Der Antrag wurde am 18.06.2020 in der 33. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und mit 2 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 08.09.2020 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 3 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 01.10.2020 in der 48. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 4 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 14.10.2020 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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