Drucksache - 1713/V  

 
 
Betreff: Autofreie Bushaltestelle
Status:öffentlichAktenzeichen:1094/V
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:1. Döhnert
2. Graffstädt
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
11.12.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
08.01.2020 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
05.02.2020 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
04.03.2020 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
03.06.2020 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
BE ST vom 03.06.2020
Beschluss vom 17.06.2020

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Fahrbahn in einem Bereich von je 15 Metern vor und hinter dem Haltestellenschild (Zeichen 224 gem. § 41 StVO) der Bushaltestelle Siebenendenweg in der Argentinischen Allee auf der Nord- sowie Südseite durch das Zeichen 299 und zusätzlich der Aufschrift „BUS“ zu markieren gem. VwV-StVO zu Zeichen 224 Nr. VII Rn. 8.

 

Begründung:

 

Der Haltestellenbereich, innerhalb dessen nicht geparkt werden darf, ist auf der Fahrbahn nicht explizit gekennzeichnet und ergibt sich nur aus der allgemeinen Vorschrift der Anlage 2 Abschnitt 4 lfd. Nr. 14 zu § 41 Abs. 1 StVO. Beobachtungen, unter anderem von Fahrgästen, zeigen, dass Kraftfahrzeugführer regelmäßig das Parkverbot im Haltestellenbereich ignorieren mit der Folge, dass Busse nicht entlang des Bordsteins halten können. Fahrgäste sind somit gezwungen, neben den parkenden Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn ein- und auszusteigen, und werden somit einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt. Eine entsprechende Markierung kann in Anwendung zitierter Rechtsnorm angebracht werden, um den Haltestellenbereich deutlich zu kennzeichnen.

 

 

Der Antrag wurde am 03.06.2020 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 39. Sitzung am 17.06.2020 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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