Drucksache - 1710/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Antworten auf Anfragen, insbesondere auf Bürgeranfragen, bei eigener Nicht-Zuständigkeit, das Anliegen an die geeignete Stelle weiterzuleiten bzw. zumindest konkret in seiner Antwort darzulegen, wer der korrekte Adressat dafür ist, möglichst unter Nennung eines Ansprechpartners.
Der Antrag wurde am 09.01.2020 in der 42. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Antworten auf Anfragen, insbesondere auf Bürgeranfragen, bei eigener Nicht-Zuständigkeit konkret in seiner Antwort darzulegen, wer der korrekte Adressat dafür ist, möglichst unter Nennung eines Ansprechpartners.“
Unverändert. Der Antrag in der geänderten Fassung ist durch Amtshandeln erledigt.
Buchta Ausschussvorsitzender
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