Drucksache - 1662/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei künftigen städtebaulichen Verträgen und anderen vergleichbaren Vereinbarungen mit Bauherren und Investoren ab einer festzulegenden Anzahl von Wohnungen auch ein bestimmtes Kontingent an Wohnungen für Geflüchtete planungsrechtlich abzusichern.
Begründung:
Integration von Geflüchteten gelingt am besten, wenn sie gemeinsam mit anderen Menschen in gemischten Wohnquartieren zusammenwohnen können. Steglitz-Zehlendorf ist ein wachsender Bezirk, Integration ist künftig immer mitzudenken.
Der Antrag wurde am 14.01.2020 in der 35. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 4 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 22.01.2020 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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