Drucksache - 1636/V  

 
 
Betreff: Verkehrsführung „kleiner“ Teltower Damm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Thimm
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
23.10.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Vorberatung
27.11.2019 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
08.01.2020 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
05.02.2020 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Vorberatung

Sachverhalt
Anlagen:
Zurückziehung vom 05.02.2020

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die offensichtlich unklare Verkehrsführung um die Fußngerzone am „kleinen Teltower Damm“ umgehend und dauerhaft zu beenden. Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, sich gegenüber der BVV und dort gegenüber den zuständigen Ausschüssen schriftlich zu erklären, zu welchem Ergebnis die geforderte Prüfung aus Beschluss Nr. 262/V seinerzeit gekommen war, wieso nach dieser Prüfung keine Einbindung der BVV in die Entscheidungsfindung folgte und wieso trotz dieser Prüfung, die ja sodann offensichtlich zur Einrichtung einer Fußngerzone geführt hat, keine funktionsgerechte Ausgestaltung des „kleinen Teltower Damm“ als Fußngerzone mit einer Freigabe für Fahrräder möglich gewesen ist.

 

Das Bezirksamt wird nunmehr weiterhin aufgefordert zu prüfen, ob sich die Zufahrt, zum kleinen Teltower Damm vom „großen“ Teltower Damm aus, ersatzweise so schließensst (mit versenkbaren Pollern), dass der kleine Teltower Damm von der Seite des Postplatzes verkehrstechnisch zur Sackgasse erklärt werden kann. Die regelmäßige Einfahrt erfolgt sodann ausschließlich über den Postplatz. Die Einfahrt ist von Seiten des Postplatzes mit Zeichen 357-50 (durchlässige Sackgasse für Fußnger und Radfahrer) sowie Zeichen 251 (Kfz -Durchfahrt verboten) mit dem Zusatzschild „Lieferverkehr von … bis … frei“ (Zeiten des Marktes werden ausgenommen) zu kennzeichnen. Zusätzlich erhält das dort ansässige Gewerbe die Möglichkeit, die Sperrpoller zum „großen Teltower Damm“ nach Bedarf des Lieferverkehrs abzusenken. Auf diese Art und Weise können dedizierte Lieferverkehre auch mit großen LKWs diesen Bereich ungehindert befahren und verlassen. Das ansässige Gewerbe ist hinsichtlich dieser Lösung zu befragen. Der BVV ist zeitnah zu berichten. Die BVV ist im Rahmen der Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise sodann einzubeziehen.

 

Begründung:

 

Mit Beschluss Nr. 262/V vom 15.11.2017, getroffen in der 14. Sitzung der BVV, ist das Bezirksamt ersucht worden zu überprüfen, ob am „kleinen Teltower Damm“ eine Fußngerzone mit Freigabe für Fahrräder angeordnet werden kann. Auch wenn das Ergebnis dieser Prüfung zustimmend gewesen sein muss, denn es führte offensichtlich zur Einrichtung einer Fußngerzone, wurde es nicht der BVV vorgelegt. Weder die BVV noch die Vertreter des ansässigen Gewerbes wurden in der weiteren Ausgestaltung der dortigen Verkehrsführung einbezogen. „Ein nicht unwesentlicher Grund für die Einrichtung der Fußngerzone war es, die gefährliche Überfahrt des Geh- und Radweges vom Teltower Damm zu entschärfen“, so die Stadträtin Schellenberg in einem Pressezitat. Dieser Grund ist nicht weggefallen. Es besteht in Folge nach wie vor Handlungsbedarf. Dem möchte dieser Antrag gerecht werden und nunmehr eine alternative Lösung im allgemeinen Einvernehmen anbieten.

 

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Der Antrag wurde am 27.11.2019 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die offensichtlich unklare Verkehrsführung um die Fußngerzone am „kleinen Teltower Damm“ umgehend und dauerhaft zu beenden. Nicht zuletzt mit Bezug auf die schriftliche Anfrage  A.413/V wird das Bezirksamt weiterhin gebeten sich gegenüber der BVV und dort gegenüber den zuständigen Ausschüssen zu erklären, zu welchem Ergebnis die geforderte Prüfung aus Beschluss Nr. 262/V seinerzeit gekommen war, wieso nach dieser Prüfung keine Einbindung der BVV in die Entscheidungsfindung folgte und wieso trotz dieser Prüfung, die ja sodann offensichtlich zur Einrichtung einer Fußngerzone geführt hat, keine funktionsgerechte Ausgestaltung des „kleinen Teltower Damm“ als Fußngerzone mit einer Freigabe für Fahrräder möglich gewesen ist.

 

Das Bezirksamt wird nunmehr jedoch aufgefordert, aufgrund der jetzt gewonnenen Erkenntnis, dass eine Fußngerzone mit Fahrradfreigabe die Verkehrssicherheit nicht erhöht, das ansässige Gewerbe in eine zukünftige Gestaltung des „kleinen Teltower Damm“ einzubeziehen.

 

Mit Blick auf die Forderungen des dort ansässigen Gewerbes ist die Widmung als Fußngerzone in dem besagten Abschnitt zurück zu nehmen. Der Beschluss Nr. 262/V ist aufzuheben. Der „kleine Teltower Damm“ ist nunmehr wieder als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Postplatz auszuweisen. Die Geschwindigkeit ist auf 20Km/h zu begrenzen. Ein Rechtseinfahren vom „großen Teltower Damm“ aus Fahrrichtung Süd ist zu ermöglichen. Das Linksabbiegen in Fahrrichtung Nord hingegen ist wie auch vor der Einrichtung der Fußngerzone - zu unterbinden.

 

Mit Verweis auf das Konzept des Gewerbeverein Zehlendorf-Mitte e.V. i.G. ist am Anfang dieser wieder entstehenden Einbahnstraße eine Ladezone mit der Länge von ca. zwei Stellflächen einzurichten.  Der verbleibende Parkraum ist als Kurzzeitparkbereich mit einer max. Parkzeit von 2h im Zeitfenster die üblichen Geschäftszeiten auszuweisen. Das im Zusammenhang mit der Fußngerzone ausgesprochene Halteverbot am Postplatz entlang des Bahndammes ist aufzuheben und der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen. Die Parkplätze in der Martin-Buber-Straße, entlang des Postplatzes, sollen zusätzlich beidseitig ebenfalls als Kurzzeitparkbereich ausgewiesen werden.

 

Der BVV ist zeitnah zu berichten. Sie ist, soweit Abweichungen zum hier aufgezeigten Vorgehen absehbar sind, in die weitere Beratung aktiv einzubeziehen.

 

Begründung:

 

Mit Beschluss Nr. 262/V vom 15.11.2017, getroffen in der 14. Sitzung der BVV, ist das Bezirksamt ersucht worden zu überprüfen, ob am „kleinen Teltower Damm“ eine Fußngerzone mit Freigabe für Fahrräder angeordnet werden kann. Auch wenn das Ergebnis dieser Prüfung zustimmend gewesen sein muss, denn es führte offensichtlich zur Einrichtung einer Fußngerzone, wurde es nicht der BVV vorgelegt. Weder die BVV noch die Vertreter des ansässigen Gewerbes wurde in der weiteren Ausgestaltung der dortigen Verkehrsführung einbezogen. „Ein nicht unwesentlicher Grund für die Einrichtung der Fußngerzone war es, die gefährliche Überfahrt des Geh- und Radweges vom Teltower Damm zu entschärfen“, so die Stadträtin Schellenberg in einem Pressezitat. Dieser Grund ist nicht weggefallen. Es besteht in Folge nach wie vor Handlungsbedarf. Dies ergibt sich auch aus der Antwort der BzStR'in Schellenberg vom 22.11.2019 zur schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion vom 21.10.2019 (A.143/V). Wie die Antwort auch ausführt, haben die Inhaber der Einzelhandelsgeschäfte in zwei Sitzungen mit dem Bezirksamt nachvollziehbar dargestellt, dass die Einrichtung einer Fußngerzone für sie viele Nachteile und kaum Vorteile gebracht hat.

 

Dieser Antrag greift die Interessenlage aller Beteiligten auf und bietet nunmehr eine alternative Lösung im allgemeinen Einvernehmen an. Durch entsprechende Beschlussfassung wird die BVV zudem in die Lage versetzt, eigenständig ihren Beschluss Nr. 262/V vom 15.11.2017 aufzugreifen und zu korrigieren, um so aktiver Teil des Verfahrens zu bleiben. Die anderen Fraktionen sind zum Beitritt aufgefordert.“

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 05.02.2020 in der 16. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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