Drucksache - 1548/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftig den Ausschuss für Stadtplanung über alle Bauanträge, Anträge auf Genehmigungsfreistellung, Abgeschlossenheitsbescheinigung und dergleigen, die denkmalgeschützte Gebäude (Einzeldenkmal, Ensembleschutz, Gesamtanlage) betreffen, zeitnah nach Einreichung der Anträge beim Bezirksamt zu informieren. Ebenso ist über geplante Veränderungen von denkmalgeschützten Gartenanlagen zu berichten.
Begründung:
Da der Denkmalbeirat Steglitz-Zehlendorf nicht mehr existiert und Entscheidungen des Bezirksamts bei denkmalgeschützten Gebäuden durchaus diskussionswürdig sind, ist der Stadtplanungsausschuss frühzeitig über geplante bauliche Veränderungen, einschließlich energetischer Sanierung, einzubeziehen.
Der Antrag wurde am 14.01.2020 in der 35. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 5 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 22.01.2020 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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