Drucksache - 1503/V  

 
 
Betreff: Kindeswohlgefährdung verhindern: Kein Fasten für Schüler
Status:öffentlichAktenzeichen:923/V
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:1. Döhnert
2. Graffstädt
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.06.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Gesundheitsausschuss Empfehlung
29.08.2019 
20. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Integrationsausschuss Empfehlung
14.08.2019 
21. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses erledigt   
Schulausschuss Empfehlung
01.10.2019 
4. öffentliche Sitzung des Schulausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
23.10.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.06.2019
Ergebnis Integ vom 14.08.2019
BE Ges vom 29.08.2019
BE Schule vom 01.10.2019
Beschluss vom 23.10.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich an den zuständigen Stellen für eine offene Diskussion einzusetzen und eine entsprechende Aufklärung anzuregen, dass Schüler während Unterrichtstagen nicht fasten. Ziel soll es sein, dass es nach ernährungswissenschaftlichen und gesundheitlichen Erkenntnissen nicht zur physischen und psychischen Beeinträchtigung besonders bei Heranwachsenden kommt.

 

Begründung:

 

Gerade in der wärmeren Jahreszeit ist der Verzicht auf Flüssigkeit während des Tages gesundheitsgefährlich. Darüber hinaus reduziert die fehlende Nahrungsaufnahme die Konzentrationsfähigkeit beim Lernen, wodurch der Bildungserfolg gefährdet wird. Gesundheit und Unversehrtheit der Schüler gehen vor. Generell bedeutet Fasten Verzicht und innere Einkehr, die auch anders ausgeübt werden können, sei es mit Augen und Ohren oder durch Verzicht auf Konsum, beispielweise auf Fernsehen und die Nutzung eines Smartphones.

 

 

Der Antrag wurde am 14.08.2019 in der 21. Sitzung des Integrationsausschusses mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Der Ausschuss erklärt sich mit 11 Ja-Stimmen einstimmig für nicht zuständig.

 

 

Wojahn

Ausschussvorsitzende

 

 

Der Antrag wurde am 29.08.2019 in der 20. Sitzung des Gesundheitsausschusses beraten und mit 1 Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Aussschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Abdullah

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 01.10.2019 in der 4. Sitzung des Schulausschusses beraten und mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Mertens

Ausschussvorsitzende

 

 

Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 23.10.2019 beschlossen:        

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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