Drucksache - 1292/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, jährlich einen „Inklusionspreis“ zu vergeben. Der Preis soll das Engagement einzelner Personen, freier Träger, Vereine, Verbände, Unternehmen und Initiativen zur Realisierung einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen (Inklusion) angemessen und öffentlichkeitswirksam würdigen. Der Preis beinhaltet eine Urkunde, eine Trophäe sowie eine Geldzuwendung, die das entsprechende Engagement inhaltlich stützen soll, i.H.v. 2500,- EUR. Es wird vorgeschlagen den Preis jeweils am „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ am 3. Dezember, erstmals am 3. Dezember 2019, zu vergeben. Über die Vergabe des Preises soll eine Jury unter dem Vorsitz des/der Bürgermeister(in) entscheiden. Der Jury gehören neben dem/der Bürgermeister(in) die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Vertreter des Behindertenbeirats sowie Vertreter der Fraktionen der BVV an.
Begründung:
Gemäß der seit 2009 in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen, als Menschenrecht anerkannt. Dennoch ist die Inklusion noch nicht in allen Lebensbereichen Realität. Die Vergabe eines solchen Preises würdigt und motiviert, sich der Aufgabe „Inklusion“ anzunehmen und Inklusion schwerpunktmäßig auch real im Tagesgeschehen umzusetzen. Das Preisgeld soll entsprechende Projekte fördern wie auch neue initiieren. Es kann für Sachmittel, Honorare, Ausflüge, Veranstaltungen oder Ähnliches Verwendung finden.
Der Antrag wurde am 04.04.2019 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, jährlich einen „Inklusionspreis“ zu vergeben. Der Preis soll das Engagement einzelner Personen, freier Träger, Vereine, Verbände, Unternehmen und Initiativen zur Realisierung einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen (Inklusion) angemessen und öffentlichkeitswirksam würdigen. Es wird vorgeschlagen, dass der Preis eine Urkunde, eine Trophäe sowie eine Geldzuwendung, die das entsprechende Engagement inhaltlich stützen soll, i.H.v. ca. 2500,- EUR beinhaltet. Es wird weiterhin vorgeschlagen, den Preis jeweils am „Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention“ am 26. März, erstmals am 26. März 2020, zu vergeben. Über die Vergabe des Preises soll eine Jury unter dem Vorsitz des/der Bürgermeister(in) entscheiden. Der Jury gehören neben dem/der Bürgermeister(in) die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Vertreter des Behindertenbeirats sowie Vertreter der Fraktionen der BVV an.
Begründung:
Gemäß der im Antrag genannten seit dem 26. März 2009 in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen, als Menschenrecht anerkannt. Dennoch ist die Inklusion noch nicht in allen Lebensbereichen Realität. Die Vergabe eines solchen Preises würdigt und motiviert, sich der Aufgabe „Inklusion“ anzunehmen und Inklusion schwerpunktmäßig auch real im Tagesgeschehen umzusetzen. Das Preisgeld soll entsprechende Projekte fördern wie auch neue initiieren. Es kann für Sachmittel, Honorare, Ausflüge, Veranstaltungen oder Ähnliches Verwendung finden.“
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 10.10.2019 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und in der geänderten Fassung vom 04.04.2019 mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 23.10.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, jährlich einen „Inklusionspreis“ zu vergeben. Der Preis soll das Engagement einzelner Personen, freier Träger, Vereine, Verbände, Unternehmen und Initiativen zur Realisierung einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen (Inklusion) angemessen und öffentlichkeitswirksam würdigen. Es wird vorgeschlagen, dass der Preis eine Urkunde, eine Trophäe sowie eine Geldzuwendung, die das entsprechende Engagement inhaltlich stützen soll, i.H.v. ca. 2500,- EUR beinhaltet. Es wird weiterhin vorgeschlagen, den Preis jeweils am „Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention“ am 26. März, erstmals am 26. März 2020, zu vergeben. Über die Vergabe des Preises soll eine Jury unter dem Vorsitz des/der Bürgermeister(in) entscheiden. Der Jury gehören neben dem/der Bürgermeister(in) die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Vertreter des Behindertenbeirats sowie Vertreter der Fraktionen der BVV an.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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