Drucksache - 1292/V  

 
 
Betreff: Steglitz-Zehlendorf: Inklusionspreis vergeben
Status:öffentlichAktenzeichen:903/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Thimm
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Pflege, Soziales und Senioren Empfehlung
14.03.2019 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren vertagt   
04.04.2019 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
02.05.2019 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
06.06.2019 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
19.08.2019 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
26.08.2019 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
10.10.2019 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
23.10.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.02.2019
BE PSozSen vom 04.04.2019
BE HHA vom 10.10.2019
Beschluss vom 23.10.2019
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.10.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert,hrlich einen „Inklusionspreis“ zu vergeben. Der Preis soll das Engagement einzelner Personen, freier Träger, Vereine, Verbände, Unternehmen und Initiativen zur Realisierung einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen (Inklusion) angemessen und öffentlichkeitswirksam würdigen. Der Preis beinhaltet eine Urkunde, eine Trophäe sowie eine Geldzuwendung, die das entsprechende Engagement inhaltlich stützen soll, i.H.v. 2500,- EUR. Es wird vorgeschlagen den Preis jeweils am „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ am 3. Dezember, erstmals am 3. Dezember 2019, zu vergeben. Über die Vergabe des Preises soll eine Jury unter dem Vorsitz des/der Bürgermeister(in) entscheiden. Der Jury gehören neben dem/der Bürgermeister(in) die Beauftragte r Menschen mit Behinderung, Vertreter des Behindertenbeirats sowie Vertreter der Fraktionen der BVV an.

 

Begründung:

 

Gemäß der seit 2009 in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen, als Menschenrecht anerkannt. Dennoch ist die Inklusion noch nicht in allen Lebensbereichen Realität. Die Vergabe eines solchen Preises würdigt und motiviert, sich der Aufgabe „Inklusion“ anzunehmen und Inklusion schwerpunktmäßig auch real im Tagesgeschehen umzusetzen. Das Preisgeld soll entsprechende Projekte fördern wie auch neue initiieren. Es kann für Sachmittel, Honorare, Ausflüge, Veranstaltungen oder Ähnliches Verwendung finden.

 

 

Der Antrag wurde am 04.04.2019 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, jährlich einen „Inklusionspreis“ zu vergeben. Der Preis soll das Engagement einzelner Personen, freier Träger, Vereine, Verbände, Unternehmen und Initiativen zur Realisierung einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen (Inklusion) angemessen und öffentlichkeitswirksam würdigen. Es wird vorgeschlagen, dass der Preis eine Urkunde, eine Trophäe sowie eine Geldzuwendung, die das entsprechende Engagement inhaltlich stützen soll, i.H.v. ca. 2500,- EUR beinhaltet. Es wird weiterhin vorgeschlagen, den Preis jeweils am „Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention“ am 26. März, erstmals am 26. März 2020, zu vergeben. Über die Vergabe des Preises soll eine Jury unter dem Vorsitz des/der Bürgermeister(in) entscheiden. Der Jury gehören neben dem/der Bürgermeister(in) die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Vertreter des Behindertenbeirats sowie Vertreter der Fraktionen der BVV an.

 

Begründung:

 

Gemäß der im Antrag genannten seit dem 26. März 2009 in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen, als Menschenrecht anerkannt. Dennoch ist die Inklusion noch nicht in allen Lebensbereichen Realität. Die Vergabe eines solchen Preises würdigt und motiviert, sich der Aufgabe „Inklusion“ anzunehmen und Inklusion schwerpunktmäßig auch real im Tagesgeschehen umzusetzen. Das Preisgeld soll entsprechende Projekte fördern wie auch neue initiieren. Es kann für Sachmittel, Honorare, Ausflüge, Veranstaltungen oder Ähnliches Verwendung finden.“

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

lsch

Ausschussvorsitzende

 

 

Der Antrag wurde am 10.10.2019 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und in der geänderten Fassung vom 04.04.2019 mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 23.10.2019 beschlossen:          

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, jährlich einen „Inklusionspreis“ zu vergeben. Der Preis soll das Engagement einzelner Personen, freier Träger, Vereine, Verbände, Unternehmen und Initiativen zur Realisierung einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen (Inklusion) angemessen und öffentlichkeitswirksam würdigen. Es wird vorgeschlagen, dass der Preis eine Urkunde, eine Trophäe sowie eine Geldzuwendung, die das entsprechende Engagement inhaltlich stützen soll, i.H.v. ca. 2500,- EUR beinhaltet. Es wird weiterhin vorgeschlagen, den Preis jeweils am „Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention“ am 26. März, erstmals am 26. März 2020, zu vergeben. Über die Vergabe des Preises soll eine Jury unter dem Vorsitz des/der Bürgermeister(in) entscheiden. Der Jury gehören neben dem/der Bürgermeister(in) die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Vertreter des Behindertenbeirats sowie Vertreter der Fraktionen der BVV an.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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