Drucksache - 0761/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse vor, dass eine oder mehrere Personen das verfallene Haus als vorübergehende Bleibe nutzen und dort sogar ein Holzofen in Betrieb ist, der kürzlich einen Brand verursacht hat? Warum ist das Haus nicht ausreichend vor dem Betreten unbefugter Personen gesichert?
2) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Teile der Wasser- und Elektrizitätsleitungen im und um das Haus abmontiert wurden? Ist sichergestellt, dass auf dem Grundstück deswegen nicht ein Wasserschaden oder Großbrand entsteht?
3) Ist es richtig, dass im Haus die Balkontüren mit Hinweisschildern „Nicht betreten – Lebensgefahr!“ beklebt sind? Wer hat dies veranlasst und was unternimmt das Bezirksamt, um diese vermeintliche Lebensgefahr abzustellen?
4) Wer haftet dafür, wenn im Haus unbefugte Personen zu Schaden oder ums Leben kommen? Trägt das Bezirksamt eine Mitverantwortung, wenn es davon Kenntnis hat, dass das Haus unzureichend gesichert ist?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16. März 2018
Hans-Walter Krause |
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