Drucksache - 0742/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) War dem Bezirksamt erst aufgrund des Schreibens des Staatssekretärs Sebastian Scheel vom 4.2.2018 bekannt geworden, dass der Bezirk für die Vorbereitung und Anwendung des sozialen Erhaltungsrechtes nach dem BauGB gesetzlich verantwortlich ist und sind deshalb keine Mittel im Haushalt eingestellt worden, oder war dies durch die Mehrheit des Bezirksamtes schlicht nicht gewollt?
2) Beabsichtigt das Bezirksamt seine gesetzlichen Aufgaben nunmehr auch unter Abweichung von dem im Zusammenhang mit dem Hinweis der Aufsichtsbehörde rechtwidrig erscheinenden Finanzierungsvorbehalt im Beschluss zum Bürgerantrag, Drs. 606/V, zu erfüllen und zumindest in den drei genannten Bereichen die erforderlichen Voruntersuchungen durch externe Gutachter vornehmen zu lassen?
3) Hat das Bezirksamt ernsthaft vor, der zuständigen Senatsverwaltung nachzuweisen, dass für die Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben „keine eigenen Mittel zur Verfügung“ stehen, obwohl der Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen in einer öffentlichen Veranstaltung im Bürgersaal am 20.2.2018 erklärt hatte, dass der Bezirk über ausreichende Mittel iHv bis zu 50.000 € dafür verfüge?
4) Wird das Bezirksamt der BVV gemäß § 18 Bezirksverwaltungsgesetz die Beanstandung des oben zitierten Beschlusses erklären und diesen der Bezirksaufsicht vorlegen und entsprechend mit der Drucksache 0339/V (neu) „Soziale Milieuschutzsatzung im Bezirk – jetzt!“ verfahren, wenn die Zählgemeinschaft diesen Antrag mit einem rechtswidrigen Finanzierungsvorbehalt durch einen Änderungsantrag versieht?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. März 2018
Volker Semler
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