Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 20.02.2018 beschlossen, I. den Beschluss Nr. 1085/2016 vom 13. Dezember 2016, das als Angebotsplan begonnene Bebauungsplanverfahrens 6-24 in ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren 6-24 VE gem. § 12 BauGB zu ändern, aufzuheben. II. das Bebauungsplanverfahren 6-24 erneut als Angebotsplan gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) weiterzuführen mit nachfolgendem Titel und unverändertem Geltungsbereich: Bebauungsplan 6–24 für das Grundstück Fischerhüttenstraße 39/43 und die Flurstücke 83, 92, 1455/16 sowie 1456/16 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf Das Verfahren wird weiterhin gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt; die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden in der Abwägung berücksichtigt und in der Begründung des Bebauungsplans dargestellt. III. das Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – mit der Durchführung des Beschlusses zu beauftragen |