Drucksache - 0714/V
Die BVV möge beschließen:
Dass die Vorzugsvariante vom 19.01.2018, wie in der Sitzung der AG Platz des 4. Juli am gleichen Datum vorgestellt und im Ergebnisprotokoll der Sitzung dokumentiert, die derzeitige Beschlusslage zur Umgestaltung des Platz des 4. Juli widerspiegelt. Insbesondere ist festzuhalten, dass mindestens eine Fläche von 177x 30,50m als asphaltierte Nutzungsfläche für Fahrschulen und Trödelmärkte erhalten bleibt.
Begründung:
Die 4. Sitzung der AG Platz des 4. Juli überzeugte durch die einvernehmliche Aussage, dass auf der Grundlage der Gestaltungsvorgabe der Vorzugsvariante vom 19.01.2018 alle Beteiligten ihre Interessen gewahrt sehen und der bereits Jahre andauernde Konflikt zur Nutzung des Platzes zwischen Fahrschulen/Marktbetreiber einerseits und der Anwohnerinitiative andererseits durch eine Realisierung dieser Gestaltungsvorgabe auf Dauer beendet werden kann. Die anwesenden Vertreter dieser Interessengruppen, aber auch jeweils die anwesenden Vertreter der Fraktionen befürworteten im Grundsatz ausdrücklich dieses Ergebnis. Es wird im Protokoll der Sitzung jedoch auch darauf verwiesen, dass letztendlich die BVV als Plenum zu entscheiden hat. Dieser Antrag soll dieses derzeitige einvernehmliche „Zwischenergebnis“ als belastbare Entscheidung der BVV manifestieren und so eine Grundlage für das weitere Handeln, wie im Protokoll der Sitzung auch ausgeführt, ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sind die Fraktionen der BVV SZ angehalten diesem Antrag beizutreten und einen gemeinsamen Beschluss im Sinne dieses Antrages zu erwirken.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. Februar 2018
Für die FDP-Fraktion
Ehrhardt Thimm
Der Antrag wurde am 08.03.2018 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Dass die Vorzugsvariante vom 19.01.2018, wie in der Sitzung der AG Platz des 4. Juli am gleichen Datum vorgestellt und im Ergebnisprotokoll der Sitzung dokumentiert, die derzeitige Beschlusslage zur Umgestaltung des Platz des 4. Juli widerspiegelt. Insbesondere ist festzuhalten, dass mindestens eine Fläche von circa 170x 30m als asphaltierte Nutzungsfläche für Fahrschulen und Trödelmärkte erhalten bleibt.
Begründung: unverändert“
Die CDU- und Grüne-Fraktion sind dem Antrag beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 21.03.2018 beschlossen:
Dass die Vorzugsvariante vom 19.01.2018, wie in der Sitzung der AG Platz des 4. Juli am gleichen Datum vorgestellt und im Ergebnisprotokoll der Sitzung dokumentiert, die derzeitige Beschlusslage zur Umgestaltung des Platz des 4. Juli widerspiegelt. Insbesondere ist festzuhalten, dass mindestens eine Fläche von circa 170x 30m als asphaltierte Nutzungsfläche für Fahrschulen und Trödelmärkte erhalten bleibt.
Kromm Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher |
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