Drucksache - 0713/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Maßnahmen eingeleitet werden, die sicherstellen, dass zu Fuß Gehende, wie auch Radfahrende, den Dahlemer Weg auf der Höhe Hochbaumstraße gefahrlos überqueren können. Angeregt wird die Einrichtung eines Fußgängerüberweges gemäß §§26 StVO.
Begründung:
Die Hochbaumstraße ist für zu Fuß Gehende und Radfahrende ein gern genutzter Verbindungsweg zwischen Carstennstraße und Mühlenstraße. Westlich des Dahlemer Weges befindet sich die Ev. Stephanus Kirchengemeinde, nebst Kindertagesstätte. Die Hochbaumstraße quert den Dahlemer Weg als reinen Fußweg. Die Kreuzung ist für Fahrzeuge auf dem Dahlemer Weg nur als Einmündung in eine deutlich kleinere Nebenstraße wahrnehmbar. Eine Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Bedeutung dieser Kreuzung als Fuß- und Radwegquerung erfolgt bislang nicht. Die nächsten gesicherten Überquerungsmöglichkeiten sind im Norden die Kreuzung Dahlemer Weg / Finckensteinallee und im Süden Dahlemer Weg / Seehofstraße. Beide Querungsmöglichkeiten sind zu weit weg. Die Fahrzeugverkehre auf dem Dahlemer Weg sind engmaschig und tagsüber gleichbleibend hoch frequentiert. Die jetzige Querung ist daher gerade für ältere Mitbürger und Kinder sehr riskant.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. Februar 2018
Für die Fraktion der FDP Für die Linksfraktion
Ehrhardt Thimm Bader
Der Antrag wurde am 04.04.2018 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 18.04.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Maßnahmen eingeleitet werden, die sicherstellen, dass zu Fuß Gehende, wie auch Radfahrende, den Dahlemer Weg auf der Höhe Hochbaumstraße gefahrlos überqueren können. Angeregt wird die Einrichtung eines Fußgängerüberweges gemäß §§26 StVO.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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