Drucksache - 0667/V  

 
 
Betreff: Übergang der John-F.-Kennedy-Schule aus der bezirklichen Verwaltung in die Zentralverwaltung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status:öffentlichAktenzeichen:401/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur Empfehlung
06.02.2018 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur vertagt   
06.03.2018 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 10.01.2018
BE SchuBiKu vom 06.03.2018
Beschluss vom 21.03.2018

 

1.Gegenstand der Vorlage:Übergang der John-F.-Kennedy-Schule aus der bezirklichen Verwaltung in die Zentralverwaltung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

 

2.Berichterstatter :Bezirksstadtrat Frank Mückisch

 

3.Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Übergang der John-F.-Kennedy-Schule in die Zentralverwaltung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zum 1.08.2018 mit Beginn des neuen Schuljahres.

 

4. Begründung:

 

Gemäß § 12 Abs. 2, Nr. 10 BezVG entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Einrichtung und Auflösung bezirklicher Einrichtungen sowie einen Trägerwechsel.

 

Die John-F.-Kennedy-Schule ist eine staatliche deutsch-amerikanische Schule, die keiner im Berliner Schulgesetz bereits definierten Schulart entspricht, ihre Besonderheiten sind unter anderem im Gesetz über die John-F.-Kennedy-Schule festgelegt. Sie gliedert sich in eine Entrance class, vergleichbar der früheren Vorschule, die Grundstufe, die Sekundarstufe und die gymnasiale Oberstufe und führt einschließlich der Entrance class in 12 Jahren zum Abitur bzw. zum American Highschool-Diploma. An der John-F.-Kennedy-Schule werden Schüler und Schülerinnen verschiedener, vor allem deutscher und amerikanischer Nationalität soweit wie möglich gemeinsam unterrichtet und erzogen. Zurzeit besuchen circa 1800 (Grundstufe 723, Sek I 819 und Sek II 272) Schüler und Schülerinnen die Schule. Die Schule bietet wie alle anderen staatlichen Schulen eine außerschulische Betreuung bis zur 4. Klasse an. Die außerschulische Betreuung wird von dem Träger „John-F.-Kennedy-Friendship-Center e.V.“ in den Räumen der Schule und in Teilen in den Räumen des angrenzenden „Reha-Zentrums“ durchgeführt.

Die John-F.-Kennedy-Schule unterliegt nicht nur besonderen gesetzlichen Bedingungen, auch der Schulalltag gestaltet sich unterschiedlich zu anderen Schulen. Die Schule wird jeweils von einem deutschen und einem amerikanischen Schulleiter bzw. Schulleiterin für die Grundschule und für die Oberschule geleitet, die amerikanischen Lehrer kommen in der Regel nur einige Jahre an die John-F.-Kennedy-Schule. Die Schüler und Schülerinnen wechseln häufiger, da viele Kinder von Botschaftsangehörigen die Schule besuchen.

 

Nach intensiven und lange dauernden Diskussionen innerhalb der verschiedenen Gremien der Schule hat eine abschließende Meinungsbildung stattgefunden. In der Sitzung der Schulkonferenz am 28.02.2017 ergab sich ein Votum zugunsten des Wechsels in die Zentralverwaltung. In der Sitzung des Erziehungsdirektoriums am 12.09.2017 erfolgte ebenfalls ein Votum zugunsten der Zentralverwaltung.

 

Angesichts dieser klaren Haltung haben alle Beteiligten ein Interesse daran, den Wechsel der John-F.-Kennedy-Schule vom Bezirk in die Zentralverwaltung so zügig wie möglich durchzuführen. Die Details für den Übergang sind nun in einer bereits gebildeten Arbeitsgruppe zusammen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie festzulegen. Von Seiten der Senatsverwaltung wurde deutlich gemacht, im Falle eines positiven Votums des Bezirksamtes ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf dem schnellsten Wege einzubringen. Für die Übernahme der John-F.-Kennedy-Schule ist neben der Änderung des Gesetzes über die John-F.-Kennedy-Schule auch das Schulgesetz in § 105 zu ändern.

 

Die John-F.-Kennedy-Schule nutzt für die außerunterrichtliche Betreuung Teile des ehemaligen sogenannten Reha-Zentrums. Dort befinden sich ebenfalls eine Kita des Eigenbetriebes Süd-West und ein Schwimmbad, welches derzeit an PrimaVita vermietet ist. Der Hort der Schweizerhof-Grundschule ist seit 2015 im eigenen Neubau untergebracht, die damals freigewordenen Räume dienen ebenfalls der außerschulischen Betreuung von Kindern der John-F.-Kennedy-Schule.

 

Angesichts dieser Situation wird nicht nur das Gelände der John-F.-Kennedy-Schule sondern auch das Gelände des „Reha-Zentrums“ an die Senatsverwaltung abgegeben (Anlage Lageplan Flurstück 981,982 und 127/13).

Mit der Übergabe an die Senatsverwaltung werden von dieser sowohl das Personal zwei Schulhausmeister als auch sämtliche bestehenden Verträge übernommen, das betrifft die Verträge für das Schulessen, die Schlüsselverträge mit den Sportvereinen, Reinigungsverträge u.a.

 

Soweit eine Trennung der Netze für Energie, Telefonanlage, Heizung und sonstige Medien zwischen der Schweizerhof-Grundschule einerseits und dem zu übertragenden Teil anderseits nötig ist, muss diese schrittweise durchgeführt werden. Eine Kostenschätzung für derartige Maßnahmen beläuft sich auf mindestens 30.000 €, die Aufteilung muss mit der Senatsverwaltung abgesprochen werden.

 

r den Bezirk entfallen budgetunwirksame Kosten in Höhe von voraussichtlich 1.117.800 €. Der Wert ergibt sich aus den Jahreskosten von 2017.

 

Der Bezirksschulbeirat ist in seiner Sitzung am 20.03. 2017 angehört worden.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.01.2018 dem Übergang zugestimmt.

 

 

 

Cerstin Richter-KotowskiFrank Mückisch

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

Die Vorlage wurde am 06.03.2018 in der 11. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur beraten und bei einer Abstimmung mit 19 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Rolle, Oliver

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 21.03.2018 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Übergang der John-F.-Kennedy-Schule in die Zentralverwaltung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zum 1.08.2018 mit Beginn des neuen Schuljahres.

 

 

Kromm

Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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