Drucksache - 0645/V  

 
 
Betreff: Kosten für die kontinuierliche Verkehrsplanung für den B-Plan 6-30 (Lichterfelde-Süd) verbindlich im städtebaulichen Vertrag regeln!
Status:öffentlichAktenzeichen:441/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und Linksfraktion
Verfasser:1. Semler, Kellermann, Macmillan
2. Bader
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
13.02.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin vertagt   
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
10.04.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 08.01.2018
Beitritt Linksfraktion vom 16.01.2018
BE StaplWi vom 13.02.2018
BE StaplWi vom 10.04.2018
Beschluss vom 18.04.2018

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in einem städtebaulichen Vertrag mit dem oder den Eigentümern/Entwicklern/Investoren auf dem Gebiet des B-Plans 6-30 (Lichterfelde-Süd/Parks Range“) eine jeweils zu aktualisierende Verkehrsplanung im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens zu vereinbaren, wobei die Kosten von dem Investor oder den Investoren für die Ausarbeitungen und deren konkrete Umsetzungen zu tragen sind.

 

Begründung:

 

Da sich das Bezirksamt nicht willens oder in der Lage sah, die zuständige Senatsverwaltung, insbesondere die Verkehrslenkung Berlin, über die vorliegenden Verkehrsgutachten im Rahmen des B-Plan-Verfahrens zum B-Plan 60-30 zu informieren, haben wir dies übernommen. Mit dem anliegenden Schreiben vom 28.11.2017 hatte der zuständige Staatssekretär, Jens Holger Kirchner dazu Stellung genommen, auf welches zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. Es bewahrheitet sich also, dass das Verkehrsgutachten ein zu kleines Untersuchungsgebiet erfasst, wie von uns im Antrag „Unabhängiges Verkehrsgutachten für Lichterfelde-Süd“ Drs. 456/V) indirekt gerügt. Die Kosten für eine entsprechend umfangreichere Untersuchung wären zudem dem „Verursacher“ - also dem oder den Investoren und nicht dem Bezirksamt aufzuerlegen, der sich vermutlich aus diesem Grunde auf die kleinere preiswertere aber offenbar untaugliche Variante festgelegt hatte. Aus den Akteneinsichten ist bekannt, dass die GROTH Gruppe massiv auf die kleinere Variante aus war! Dem ist nichts hinzuzufügen was wir nicht bereits erklärt hatten!

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08. Januar 2018

 

 

r die SPD Fraktionr die Linksfraktion

 

 

Semler  KellermannMacmillanBader

 

 

Der Antrag wurde am 13.02.2018 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 10.04.2018 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 7 Ja Stimmen und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 18.04.2018 beschlossen:  

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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