Drucksache - 0638/V  

 
 
Betreff: Sachstand zur Fällung der Waldkiefer am Alfred-Grenander-Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Dr. KerstenBV Dr. Kersten
Verfasser:Dr. Kersten 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 11.12.2017
Schriftliche Beantwortung vom 15.12.2017

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wie ist der Sachstand zur Fällung der mehrstämmigen Waldkiefer am Alfred-Grenander-Platz ?

 

2)   Gab es einen frühzeitigen Informationsaustausch der Abteilung Tiefbau mit der Abteilung Grünflächen hinsichtlich Plattenlegung und damit eventueller Wurzelschädigung der Kiefer?

 

3)   Wie viele Kiefern werden als Ersatz zu der gefällten mehrstämmigen Waldkiefer vor Ort nachgepflanzt?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.12.2017

 

 

 

Dr. Evelyn Kersten

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

da diese Kleine Anfrage in der BVV am 13.12.2017 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:

 

1)   Wie ist der Sachstand zur Fällung der mehrstämmigen Waldkiefer am Alfred- Grenander-Platz?

Die Fällung der Kiefer wurde am 20.09.2017 von der Eigentümergemeinschaft Fischerhüttenstraße 83-89, auf deren Grundstück sie sich befand, beim Umwelt- und Naturschutzamt beantragt und von diesem am 06.10.2017 genehmigt. Inzwischen ist sie gefällt worden.

 

2)   Gab es einen fhzeitigen Informationsaustausch der Abteilung Tiefbau mit der Abteilung Grünflächen hinsichtlich Plattenlegung und damit eventueller Wurzelschädigung der Kiefer?

Es gab schon frühzeitig einen Informationsaustausch zwischen dem Fachbereich Tiefbau, der Eigentümergemeinschaft Fischerhüttenstraße 83-89 und dem Umwelt- und Naturschutzamt (UmNatA) als Untere Naturschutzbehörde, die für die Erteilung einer Fällgenehmigung zuständig ist. Ein im Vorfeld von der Eigentümergemeinschaft vorgelegtes Gutachten zum Zustand der Kiefer ergab, dass sie zwar starke Schädigungen aufweist, dass sie aber nicht akut umsturzgefährdet war. Deshalb hatte das UmNatA im ersten Schritt eine Fällgenehmigung wegen des Zustandes NICHT in Aussicht gestellt. Bei einem Ortstermin mit allen Beteiligten am 13.09.2017, bei dem auch das planende und bauleitende Büro und die ausführende Firma zugegen waren, musste festgestellt werden, dass das von Anfang an verfolgte Konzept der Platzgestaltung nur umgesetzt und die an den Platz angrenzenden Nutzungen nur gewährleistet werden können, wenn die Kiefer mit ihren hoch liegenden Wurzeln gefällt wird. Das anderenfalls notwendige Abschneiden von statisch wichtigen Haltewurzeln hätte dazu geführt, dass der Baum, welcher sich auch sehr nah an den Gebäuden befand, nicht mehr standsicher gewesen wäre. Das Höherlegen der Platzbefestigung schied aus, weil sonst die Entwässerung nicht gewährleistet wäre und die Geschäfte nicht mehr barrierefrei hätten erreicht werden können. Eine Fällgenehmigung für den Baum wurde deshalb der Eigentümergemeinschaft gemäß BaumSchutzVO §5 Abs. 1 Nr. 1c der Eigentümergemeinschaft mit Nachpflanzungsauflage erteilt.

 

3)   Wie viele Kiefern werden als Ersatz zu der gefällten mehrstämmigen Waldkiefer vor Ort nachgepflanzt?

Die Eigentümergemeinschaft wurde zu folgender Nachpflanzung verpflichtet:

"2 Stück heimische Waldkiefern, Solitär, fünfmal verpflanzt, mit Drahtballierung, Breite 150-200 cm, Höhe 275-300 cm". Die Ersatzpflanzungen sind bis zum 15.05.2018 durchzuführen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Stadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau

 
 

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