Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.11.2017 beschlossen, I. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-40VE gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) mit nachfolgendem Titel und Geltungsbereich: Bebauungsplan 6-40VE für das Grundstück Wiesenschlag 3 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Nikolassee. Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden in der Abwägung berücksichtigt und in der Begründung des Bebauungsplans dargestellt. II. die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanentwurfs 6-40VE auf Grundlage des aktuellen Planungsstands zu unterrichten. III. das Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - mit der Durchführung des Beschlusses zu beauftragen. Auf die beigefügte Begründung wird verwiesen. |