Drucksache - 0591/V  

 
 
Betreff: Sicherheit am „Geisterhaus“ Gardeschützenweg 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV KrauseBV Krause
Verfasser:Krause 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 08.11.2017

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)        Hat das Bezirksamt infolge des letzten großen Unwetters den baulichen Zustand des Gebäudes überprüft?

Ist gesichert, dass Dachteile und Teile der provisorischen Dachabdeckung beim nächsten Unwetter nicht herabstürzen können?

Wurde sichergestellt, dass die provisorische Dachabdeckung unbeschädigt ist oder gibt es defekte oder offene Fenster durch die Regen ins Gebäude gelangt?

 

2)        Besteht die Möglichkeit, dass das Bezirksamt zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherheit am Haus Gardeschützenweg 3 private Dienstleister beauftragt und dem Eigentümer dies in Rechnung stellt?

 

3)        Zahlt der Eigentümer eine Straßensondernutzungsgebühr für den vorhandenen Fußnger*innentunnel und die Sicherheitsabsperrungen? Wenn nein, warum nicht? Plant das Bezirksamt, diese Sondernutzung von Straßenland zukünftig in Rechnung zu stellen?

 

4)        Plant das Bezirksamt Ersatzvornahmen zur Gefahrenabwehr? Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 8. November 2017

 

 

 

Hans-Walter Krause

 

 
 

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