Drucksache - 0572/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Grobscreening über Aufwertungs- und Veränderungsprozesse in den Planungsräumen von Steglitz-Zehlendorf des Stadtentwicklungsamts Steglitz-Zehlendorf, Fachbereich Stadtplanungsamt, aus dem Februar 2016 jeweils nach Erscheinen des aktuellen Berichts „Monitoring Soziale Stadtentwicklung Berlin“ oder eines vergleichbaren Berichts zu aktualisieren und dem Stadtplanungsausschuss vorzustellen.
Begründung:
Auch unser Bezirk bleibt von steigenden Mietpreisen nicht verschont. Um frühzeitig Aufwertungs- und Vedrängungsprozesse in unserem Bezirk zu erkennen und entsprechend handeln zu können, ist eine regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung des Grobscreeninggutachtens aus Februar 2016 des Stadtplanungsamtes erforderlich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 8.November 2017
Für die Fraktion GRÜNE
Steinhoff/ Wojahn Serowy
Der Antrag wurde am 13.02.2018 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Grobscreening über Aufwertungs- und Veränderungsprozesse in den Planungsräumen von Steglitz-Zehlendorf des Stadtentwicklungsamts Steglitz-Zehlendorf, Fachbereich Stadtplanungsamt, aus dem Februar 2016 alle 2 Jahre fortzuschreiben und die Veränderungen der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu dokumentieren. Hierbei ist auf alle Altersgruppen und Einkommensschichten abzustellen. Sollten neue Kriterien für die Ausweisung von Milieuschutzgebieten vorliegen, werden diese angewendet. Die jeweilige Studie wird im Stadtplanungsausschuss vorgestellt.“
Begründung: Unverändert.
Die CDU- und die SPD-Fraktion sind dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 16 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 21.03.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Grobscreening über Aufwertungs- und Veränderungsprozesse in den Planungsräumen von Steglitz-Zehlendorf des Stadtentwicklungsamts Steglitz-Zehlendorf, Fachbereich Stadtplanungsamt, aus dem Februar 2016 alle 2 Jahre fortzuschreiben und die Veränderungen der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu dokumentieren. Hierbei ist auf alle Altersgruppen und Einkommensschichten abzustellen. Sollten neue Kriterien für die Ausweisung von Milieuschutzgebieten vorliegen, werden diese angewendet. Die jeweilige Studie wird im Stadtplanungsausschuss vorgestellt.
Kromm Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher |
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