Drucksache - 0560/V  

 
 
Betreff: Redezeitbegrenzung in der BVV Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:434/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:Bader, Gruner, Krause 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
14.02.2018    6. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin vertagt   
18.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 07.11.2017
BE GO vom 14.02.2018
Beschluss vom 18.04.2018

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung wird in §40 (1) wie folgt geändert:

Die Redezeit ist für jeden Gegenstand der Tagesordnung für jeden Bezirksverordneten auf 5 Minuten begrenzt. Für die Fraktionsvorsitzenden und fachpolitischen Sprecher der Fraktionen beträgt die Redezeit jeweils 10 Minuten. Die Bezirksverordnetenversammlung kann für einzelne Gegenstände der Tagesordnung die Aufhebung der Redezeitbegrenzung für ihre Mitglieder beschließen.

 

Begründung:

 

r eine bessere Außenwahrnehmung der BVV in der Bürger*innenschaft sollte der Ablauf der Sitzungen planbarer werden. Die Bürger*innen besuchen BVV-Sitzungen in der Regel wegen konkreter Tagesordnungspunkte.

 

Durch eine Redezeitbegrenzung

  • wird der gezielte Besuch der BVV vereinfacht,
  • nnen Sitzungsverlängerungen vermieden
  • und die Vertagung unbearbeiteter Tagesordnungspunkte reduziert werden.

 

Im Sinne des Antrages wird auch das Bezirksamt gebeten, sich kurzzufassen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07.11.2017

 

 

r die Linksfraktion

 

 

BaderGrunerKrause

 

 

Der Antrag wurde am 14.02.2018 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.

 

 

Gruner

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 18.04.2018 beschlossen: 

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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