Drucksache - 0513/V (neu)  

 
 
Betreff: Neuregelung der Zuständigkeiten der Ämter für Flüchtlinge wieder nach dem Wohnortprinzip verteilen
Status:öffentlichAktenzeichen:454/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD- und FDP-FraktionSPD-, FDP-, AfD-, Links- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Semler, Ziffels
2. Ehrhardt, Döhnert, Bader, Steinhoff/Wojahn
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Empfehlung
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Gesundheitsausschuss Empfehlung
26.10.2017 
6. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses vertagt   
23.11.2017 
7. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Integrationsausschuss Empfehlung
22.11.2017 
8. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
24.01.2018 
9. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
28.02.2018 
10. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Pflege, Soziales und Senioren Empfehlung
15.03.2018 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren vertagt   
12.04.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz­Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 09.10.2017
Beitritt AfD und Linksfraktion vom 17.10.2017
BE Ges vom 23.11.2017
BE Integ vom 28.02.2018
BE PSozSen vom 12.04.2018
Beschluss vom 16.05.2018
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.09.2018

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Zuständigkeiten der Ämter für die Flüchtlinge künftig wieder berlinweit nach dem Wohnortprinzip verteilt werden.

 

Begründung:

 

Die jetzige Regelung der Zuständigkeiten nach dem Sternzeichen (Geburtsmonat) führt dazu, dass sowohl die Flüchtlinge, als auch die Beschäftigten der verschiedenen Ämter häufig in der Stadt unterwegs sind, um die Angelegenheiten zu regeln. Bei der Zuständigkeit nach dem Wohnortprinzip kann der innerstädtische „Tourismus“, der Zeit und Geld kostet, minimiert werden. Auch kennen die Beschäftigten vor Ort die bestehenden Netzwerke besser und können somit zielgerichteter helfen bzw. vermitteln. Bezirke, die eine höhere Anzahl an zu Betreuenden haben, sind dabei personell von der Senatsseite besser auszustatten, um Ungleichgewichte in der Verteilung zu kompensieren

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.10.2017

 

 

Für die SPD-FraktionFür die FDP-Fraktion

 

SemlerZiffelsEhrhardt

 

 

r die AfD-Fraktionr die Linksfraktion

 

hnertBader

 

 

Der Antrag wurde am 23.11.2017 in der 7. Sitzung des Gesundheitsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Ziffels

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 28.02.2018 in der 10. Sitzung des Integrationsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Die GRÜNE-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Wojahn

Ausschussvorsitzende

 

 

Der Antrag wurde am 12.04.2018 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren beraten und bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

lsch

Ausschussvorsitzende

 

 

Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 16.05.2018 beschlossen:  

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Zuständigkeiten der Ämter für die Flüchtlinge künftig wieder berlinweit nach dem Wohnortprinzip verteilt werden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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