Drucksache - 0513/V (neu)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Zuständigkeiten der Ämter für die Flüchtlinge künftig wieder berlinweit nach dem Wohnortprinzip verteilt werden.
Begründung:
Die jetzige Regelung der Zuständigkeiten nach dem Sternzeichen (Geburtsmonat) führt dazu, dass sowohl die Flüchtlinge, als auch die Beschäftigten der verschiedenen Ämter häufig in der Stadt unterwegs sind, um die Angelegenheiten zu regeln. Bei der Zuständigkeit nach dem Wohnortprinzip kann der innerstädtische „Tourismus“, der Zeit und Geld kostet, minimiert werden. Auch kennen die Beschäftigten vor Ort die bestehenden Netzwerke besser und können somit zielgerichteter helfen bzw. vermitteln. Bezirke, die eine höhere Anzahl an zu Betreuenden haben, sind dabei personell von der Senatsseite besser auszustatten, um Ungleichgewichte in der Verteilung zu kompensieren
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.10.2017
Für die SPD-FraktionFür die FDP-Fraktion
SemlerZiffelsEhrhardt
Für die AfD-FraktionFür die Linksfraktion
DöhnertBader
Der Antrag wurde am 23.11.2017 in der 7. Sitzung des Gesundheitsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Ziffels Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 28.02.2018 in der 10. Sitzung des Integrationsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Die GRÜNE-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Wojahn Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 12.04.2018 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren beraten und bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 16.05.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Zuständigkeiten der Ämter für die Flüchtlinge künftig wieder berlinweit nach dem Wohnortprinzip verteilt werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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