Drucksache - 0506/V  

 
 
Betreff: Mehr Entgelt für Fachkräfte der freien Jugendarbeit
Status:öffentlichAktenzeichen:218/V
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussJugendhilfeausschuss
Verfasser:Serowy 
Drucksache-Art:AusschussantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ausschussantrag vom 04.09.2017
Beschluss vom 18.10.2017
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.11.2019

 

In seiner 3. Sitzung am 04.09.2017 wurde vom Jugendhilfeausschuss folgender Antrag formuliert und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

 

 

Die BVVge beschließen:

 

Der Jugendhilfeausschuss Steglitz-Zehlendorf bittet das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, für das Jugendamt auskömmliche finanzielle Mittel bereit zu stellen, um den vom Bezirk geförderten Trägern der freien Jugend(sozial)arbeit nach § 11, 13(1) SGB VIII die tarifliche Anpassung der Vergütungen ihrer hierfür eingesetzten Fachkräfte ab 2018 entsprechend dem aktuellen Stand des TVL zu ermöglichen.

 

Begründung:

 

Die Träger der freien Jugendhilfe, die im Bezirk Steglitz-Zehlendorf Angebote der schulbezogenen Jugendsozialarbeit und der Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11 und 13(1) SGB VIII erbringen, sind seit Jahren unterfinanziert, weil die Weitergabe einer Tarifanpassung an sie durch das Jugendamt haushalterisch über die Zuweisungen durch die Senatsverwaltung für Finanzen nicht mitfinanziert wird. Das führt zu dem Dilemma der öffentlichen wie freien Jugendhilfe, entweder das Leistungsangebot und –spektrum einschränken oder es bei Aufrechterhaltung unterfinanzieren zu müssen.

Innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren hat es einmalig eine Anpassung der Personalkostensätze in den Kostenblättern in Höhe von 1,01 % gegeben (2012). Demgegenüber steht eine tarifliche Entwicklung der Entgelte um 25 % (vgl. hierzu die Tabelle der Tarifentwicklung):

 

Veränderungen der Tabellenentgelte des TV-L

Zeitpunkt

Erhöhung

Gesamterhöhung

01. Jan 08

+2,9 %

 

01. Jan 09

40

 

01. Mrz. 09

+3,0 %

 

01. Jan 10

Ost = West

 

01. Mrz. 10

+1,2 %

 

01. Apr 11

+1,5 %

 

01. Jan 12

+1,9 % + 17

 

01. Jan 13

+2,65 %

 

01. Jan 14

+2,95 %

 

01. Mrz. 15

+2,1 %

 

01. Mrz. 16

+2,3 %

 

01. Jan 17

+2,0 %

 

01. Jan 18

+2,35 %

25%

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die so entstandene massive Schlechterstellung der Fachkräfte der Träger der freien Jugendhilfe kann nicht länger hingenommen werden. Benachteiligungen sind deshalb zukünftig auszugleichen. Eine tarifliche Anpassung ohne Aufstockung der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel führt – wie schon erwähnt – zur drastischen Reduktion der Angebotsstunden der Träger der freien Jugendhilfe, was keinesfalls im Interesse der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien im Bezirk liegt, die alle berechtigt und gesetzlich verankert gerne die Jugendhilfeangebote der im Bezirk tätigen engagierten Träger der freien Jugendhilfe nutzen.

 

 

Serowy

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 13. Sitzung am 18.10.2017 beschlossen:

 

Der Jugendhilfeausschuss Steglitz-Zehlendorf bittet das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, für das Jugendamt auskömmliche finanzielle Mittel bereit zu stellen, um den vom Bezirk geförderten Trägern der freien Jugend(sozial)arbeit nach § 11, 13(1) SGB VIII die tarifliche Anpassung der Vergütungen ihrer hierfür eingesetzten Fachkräfte ab 2018 entsprechend dem aktuellen Stand des TVL zu ermöglichen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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