Drucksache - 0476/V  

 
 
Betreff: Halteverbot am Händelplatz
Status:öffentlichAktenzeichen:302/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Semler, Kölsch 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.09.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Empfehlung
04.10.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
01.11.2017 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
29.11.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 11.09.2017
BE OVB vom 29.11.2017
Beschluss vom 13.12.2017

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das bestehende Parkverbot („eingeschränktes Haltverbot“) aus Richtung Steglitz kommend im Zulauf auf die Kreuzung Hindenburgdamm/ Gardeschützenweg durch ein „absolutes“ Haltverbot zu ersetzen. Die derzeit gültige zeitliche Befristung ist neu zu bewerten.

 

Begründung:

 

Das Parkverbot auf dem Hindenburgdamm wurde eingerichtet, um den Bussen der Linien M85, 188, 285 und 283 zu bestimmten Zeiten die direkte Einfahrt in die Haltestelle Händelplatz zu ermöglichen. Hier verkehren zur Hauptverkehrszeit 24 Fahrzeuge pro Stunde und Richtung, der motorisierte Individualverkehr hat jedoch auch in Steglitz-Zehlendorf zugenommen. Im Resultat ist die bestehende Regelung nicht mehr wirkungsvoll, da hier nun zum einen fast durchgängig Privatfahrzeuge stehen, zum anderen ist der Rückstau der LSA mittlerweile zur HVZ so lang geworden, dass die Busse sich trotzdem anstellen müssen. Sie verlieren an dieser Stelle oft bis zu zwei Minuten, der direkten Einfahrt stehen zwei geparkte Fahrzeuge gegenüber. Bei einer Busfolgezeit von durchschnittlich 2,5 Minuten und drei Minuten zulässiger Haltedauer bedeutet dies, dass jedes Halten eines Pkw rund 100 Fahrgäste ausbremst und Verspätungen anfallen. Dies ist nicht mehr verhältnismäßig und steht den Bestrebungen zur Beschleunigung der sehr anfälligen Buslinie M85 entgegen. Das Bezirksamt wird daher ersucht, das bestehende „eingeschränkte“ Parkverbot in ein „absolutes“ Haltverbot umzuwandeln. Die zeitliche Befristung soll dabei weiterhin gelten, ist jedoch bezogen auf den Ampelrückstau neu zu bewerten, und eventuelle Ausweitungen sind zu berücksichtigen. Da nach bestehender Regelung das Parken verboten ist, entfallen keine Parkplätze.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. September 2017

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

SemlerKölsch

 

 

Der Antrag wurde am 29.11.2017 in der 8. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Ammer

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 13.12.2017 beschlossen:  

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das bestehende Parkverbot („eingeschränktes Haltverbot“) aus Richtung Steglitz kommend im Zulauf auf die Kreuzung Hindenburgdamm/ Gardeschützenweg durch ein „absolutes“ Haltverbot zu ersetzen. Die derzeit gültige zeitliche Befristung ist neu zu bewerten.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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