Drucksache - 0470/V  

 
 
Betreff: Einschränkungen der Moltkebrücke-Sperrung minimieren
Status:öffentlichAktenzeichen:272/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Semler, Kellermann 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.09.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Empfehlung
04.10.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
01.11.2017 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 11.09.2017
BE OVB vom 01.11.2017
Beschluss vom 15.11.2017
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.03.2018

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern die Moltkebrücke nach Sperrung der Fußngerwege noch als Einbahnstraße für den Autoverkehr genutzt werden kann. Dies darf jedoch nicht zu Einschränkungen für Fußnger oder Radfahrer führen, die auch in Zukunft ungehindert in beide Richtungen die Brücke passieren können sollen.

Ferner wird das Bezirksamt gebeten, einen Ortstermin mit den Gewerbetreibenden wahrzunehmen, um deren Vorschläge anzuhören und die möglichen Varianten der Verkehrsführung zu erörtern.

 

Begründung:

 

Durch die geplante Sperrung der Moltkebrücke für den Autoverkehr fürchten die ansässigen Gewerbetreibenden um ihre Kundschaft. Als wichtigste Forderung zeichnet sich die Schaffung einer Einbahnstraßen-Lösung in Richtung Gardeschützenweg ab. Das Bezirksamt soll ggf. mit den weiteren beteiligten Stellen klären, ob Varianten möglich sind, die diesen Wunsch aufnehmen. Diese Varianten sollen mit den Gewerbetreibenden vor Ort erörtert werden. hrend der Sperrung soll der Fußnger- und Radverkehr in beide Richtungen ungehindert die Brücke passieren bzw. den Eingang zur S-Bahn nutzen können. Wenn eine Nutzung als Einbahnstraße zu einer Einschränkung der Fußnger oder Radfahrer gehen sollte, ist einer Variante ohne Hinderung dieser beiden Verkehrsgruppen den Vorrang einzuräumen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.09.2017

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

SemlerKellermann

 

 

Der Antrag wurde am 01.11.2017 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Ammer

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 14. Sitzung am 15.11.2017 beschlossen: 

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern die Moltkebrücke nach Sperrung der Fußngerwege noch als Einbahnstraße für den Autoverkehr genutzt werden kann. Dies darf jedoch nicht zu Einschränkungen für Fußnger oder Radfahrer führen, die auch in Zukunft ungehindert in beide Richtungen die Brücke passieren können sollen.

Ferner wird das Bezirksamt gebeten, einen Ortstermin mit den Gewerbetreibenden wahrzunehmen, um deren Vorschläge anzuhören und die möglichen Varianten der Verkehrsführung zu erörtern.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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