Drucksache - 0451/V  

 
 
Betreff: Ausnahmen im Bebauungsplan in Lankwitz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GrunerBV Gruner
Verfasser:Gruner 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.07.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 13.07.2017
Schriftliche Beantwortung vom 24.07.2017

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist es korrekt, dass der aktuell gültige Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Havensteinstraße, Dillgesstraße, Ursulastraße und Renatenweg (Bebauungsplan XII-10) keine Bebauung außerhalb der festgelegten Baugrenzen zulässt und dennoch der Degewo eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist?

 

  1. Kann das Bezirksamt Angaben dazu machen, wie diese Ausnahme zustande kam?

 

  1. ren solche Ausnahmegenehmigungen auch bei anderen Grünflächen im Bezirk vorstellbar, beispielsweise in Lichterfelde-West (Bebauungsplan 6-9B) und Dahlem (Bebauungsplan 6-34B)?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.7.2017

 

 

 

Mathias Gruner

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:

 

1. Ist es korrekt, dass der aktuell gültige Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Havensteinstraße, Dillgesstraße, Ursulastraße und Renatenweg (Bebauungsplan XII-10) keine Bebauung außerhalb der festgelegten Baugrenzen zulässt und dennoch der Degewo eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist?

Der gültige Bebauungsplan XII-10 aus den 1950er Jahren umfährt mit Baugrenzen die Siedlungsbauten der degewo. r das aktuelle Bauvorhaben der degewo wurden Überschreitungen der Baugrenzen zugelassen.

 

2. Kann das Bezirksamt Angaben dazu machen, wie diese Ausnahme zustande kam?

Das Bezirksamt hat in Anlehnung an das vorhandene Siedlungskonzept des Bebauungsplans mit drei in die Fläche hineinragenden Baukörpern auf der gegenüberliegenden Seite eine Veränderung des parallel zur Straße geführten Baukörpers zugelassen.

Eine große zusammenhängende Grünfläche zwischen den Baukörpern bleibt dennoch erhalten und es wird dringend benötigter und bezahlbarer Wohnraum für Familien durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft geschaffen.

 

3. Wären solche Ausnahmegenehmigungen auch bei anderen Grünflächen im Bezirk vorstellbar, beispielsweise in Lichterfelde-West (Bebauungsplan 6-9B) und Dahlem (Bebauungsplan 6-34B)?

r alle Bebauungsplänennen Ausnahmen und Befreiungen erteilt werden, wenn sie die im Baugesetzbuch aufgezählten Rahmenbedingungen erfüllen. r massive Verletzungen der Planungsziele eines Bebauungsplans wie zum Beispiel die Freihaltung von Block-Innenbereichen in Erhaltungsgebieten verbunden mit Nutzungsmaßüberschreitungen werden keine Ausnahmen und Befreiungen erteilt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen