Drucksache - 0438/V (neu)  

 
 
Betreff: Vandalismus ist unsozial
Status:öffentlichAktenzeichen:339/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und AfD-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Mier
2. Döhnert
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.07.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur Empfehlung
03.11.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
30.11.2017 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
04.01.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.07.2017
Beitritt AfD vom 18.07.2017
BE SchuBiKu vom 03.11.2017
BE HHA vom 04.01.2018
Beschluss vom 17.01.2018
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.10.2021

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich im Falle der vorsätzlichen Beschädigung öffentlichen Eigentums, insbesondere in Schulen, Strafanzeige zu stellen und die Schädiger zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen.

 

Begründung:

 

Nicht erst seit den Ereignissen von Hamburg besteht ein Mangel an Wertschätzung von dem aus Steuergeldern angeschafften Eigentums. Gegenstände, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, werden mutwillig zerstört, ohne dass die Schädiger Konsequenzen spüren. Damit muss Schluss sein.

Ein weiteres Einreißen solchen Verhaltens muss unterbunden werden. Auch die mutwillige Zerstörung von vier Fensterscheiben im Rahmen eines sog. Abiturstreiches sprengt die Grenzen des Hinnehmbaren.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Juli 2017

 

 

Für die Fraktion der CDU    Für die AfD-Fraktion

 

 

Hippe  Mier     hnert

 

 

Der Antrag wurde am 03.11.2017 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrages empfohlen.

 

 

Rolle, Lars

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 04.01.2018 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich im Falle der vorsätzlichen Beschädigung öffentlichen Eigentums, insbesondere in Schulen, Strafanzeige zu stellen und die Schädiger zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen.“

 

Begründung:

Entfällt.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 16. Sitzung am 17.01.2018 beschlossen:    

 

Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich im Falle der vorsätzlichen Beschädigung öffentlichen Eigentums, insbesondere in Schulen, Strafanzeige zu stellen und die Schädiger zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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