Drucksache - 0410/V  

 
 
Betreff: Brand- (Schutz) an Hochhäusern im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV SemlerBV Semler
Verfasser:Semler 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.07.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 10.07.2017
Schriftliche Beantwortung vom 24.07.2017
Anlage zur Beantwortung

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)      Ist dem Bezirksamt bekannt, ob und wenn ja wie viele Wohnanlagen in Steglitz-Zehlendorf mit mehr als 22 Metern Höhe mit ähnlichen leicht brennbaren Fassaden wie im Grenfell Tower Londons ausgestattet sind, und werden die Eigentümer zur unverzüglichen „Nachrüstung“r den Brandschutz verpflichtet?

 

2)      Wie ist dort r den Fall eines Brandes aktuell der Brandschutz organisiert?

 

3)      Ist insbesondere sichergestellt, dass die Bewohner solcher Wohnanlagen rechtzeitig ins Freie gelangen können, bevor die Fassade lichterloh in Flammen steht und insbesondere die Rettungswege so gestaltet sind, dass Menschen mit Handicaps ins Freie gelangen können?

 

4)      Wie häufig wird die Einhaltung aktueller Brandschutzstandards bei Bestandsbauten im Bezirk überprüft, und in wie vielen Fällen wurde die Aktualisierung auf den Stand der Technik angeordnet!

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.Juli 2017

 

 

 

Volker Semler

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:

 

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob und wenn ja wie viele Wohnanlagen in Steglitz-Zehlendorf mit mehr als 22 Metern Höhe mit ähnlichen leicht brennbaren Fassaden wie im Grenfell Tower Londons ausgestattet sind, und werden die Eigentümer zur unverzüglichen „Nachrüstung“r den Brandschutz verpflichtet?

2. Wie ist dort für den Fall eines Brandes aktuell der Brandschutz organisiert?

3. Ist insbesondere sichergestellt, dass die Bewohner solcher Wohnanlagen rechtzeitig ins Freie gelangen können, bevor die Fassade lichterloh in Flammen steht und insbesondere die Rettungswege so gestaltet sind, dass Menschen mit Handicaps ins Freie gelangen können?

Nein, es sind keine derartigen Wohnanlagen bekannt, sodass die Fragen zwei und drei entfallen.

 

4. Wie häufig wird die Einhaltung aktueller Brandschutzstandards bei Bestandsbauten im Bezirk überprüft, und in wie vielen Fällen wurde die Aktualisierung auf den Stand der Technik angeordnet!

Es findet keine Überprüfung aktueller Brandschutzstandards bei Bestandsbauten statt. Diese genießen, sofern sie rechtmäßig errichtet wurden, Bestandsschutz. Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand eines Gebäudes mit seinen Brandschutzeinrichtungen sind die Eigentümer.

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 11.07.2017 wurde zum Thema Brandschutz an Hochusern bereits ausführlich unter dem „Bericht des Bezirksamtes“ am Beispiel des Steglitzer Kreisels berichtet. In der Anlage befindet sich eine entsprechende Zusammenfassung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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