Drucksache - 0387/V  

 
 
Betreff: Beratungsangebote für Hartz IV Empfänger bei drohender Wohnungslosigkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV SerowyBV Serowy
Verfasser:Serowy 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.06.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 16.06.2017
Schriftliche Beantwortung vom 28.06.2017

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie oft wurde die Beratung des allgemeinen Sozialdienstes und der Sozialen Wohnhilfe des Bezirks, bei drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit seit 2015 durch Bürger*innen in Anspruch genommen, die Hartz IV beziehen und sich sonst mit ihrem Anliegen an das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf tten wenden müssen?

 

  1. Wie lange war die Wartezeit im Schnitt, die Anfragende von ihrer Anmeldung bis zu einem konkreten Termin warten mussten?

 

  1. Welche Kommunikationsformate für diese Beratung gibt es im Bezirk und welche Infomaterialien gibt es hierzu?"

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16. Juni 2017

 

 

 

Sebastian Serowy

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die Kleine Anfrage Nr. 0387/V „Beratungsangebote für Hartz IV Empfänger bei drohender Wohnungslosigkeit“ beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie oft wurde die Beratung des allgemeinen Sozialdienstes und der Sozialen Wohnhilfe des Bezirks, bei drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit seit 2015 durch Bürger*innen in Anspruch genommen, die Hartz IV beziehen und sich sonst mit ihrem Anliegen an das Jobcenter hätten wenden müssen?

Ich kann hierzu ausführen, dass von 01/2015 bis 05/2017 insgesamt 9057 Kontaktaufnahmen zu den angefragten Themenbereichen in den beiden Arbeitsgruppen bearbeitet wurden. Hierzu zählen alleinige Beratungen ebenso wie tatsächliche Unterbringungen. Da jedoch die Ratsuchenden mit mehr als ca. 90% dem SGB II zuzuordnen sind und andererseits jeder Kunde pro Monat nur einmal gezählt wird, auch wenn er mehrmals vorstellig geworden ist, dürfte die tatsächliche Zahl der Kontaktaufnahmen noch um einiges höher liegen. Weiterhin ist anzumerken, dass sich der Personenkreis nicht ersatzweise an das Jobcenter hätte wenden können, da es zum einen dort kein entsprechendes Beratungsangebot gibt und zum anderen die Unterbringung nach ASOG gem. AZG Anlage zu § 2, Abs.4 (ZustKatOrd) Nr. 19 eine Ordnungsaufgabe der Bezirksämter, Abteilung Sozialwesen, darstellt.

 

  1. Wie lange war die Wartezeit im Schnitt, die Anfragende von ihrer Anmeldung bis zu einem konkreten Termin warten mussten?

Es gibt in den genannten Bereichen keine Wartezeiten. Wir haben offene Sprechstunden, in denen jeder, der sich bis 12:00 Uhr anmeldet, in der Sprechstunde sein Anliegen vortragen kann und beraten wird. In Einzelfällen kann es bei Abwesenheit der zuständigen Mitarbeitenden sein, dass bei nicht "akuten Fällen" auf eine Wiedervorstellung in einer späteren Sprechstunde verwiesen wird.

 

  1. Welche Kommunikationsformate für diese Beratung gibt es im Bezirk und welche Infomaterialien gibt es hierzu?

Die Kunden/innen können telefonisch allgemeine Informationen erhalten. Für eine intensivere Beratung wird auf die Sprechstunden verwiesen oder ein Termin außerhalb einer Sprechstunde vereinbart. Die Kontaktaufnahme über E-Mail ist mittlerweile ebenfalls üblich und führt in der Regel zum gleichen Ergebnis wie die Kontaktaufnahme per Telefon. Diverse Informationsmaterialien zu den Bereichen Mietschulden, Sozialpsychiatrischer Dienst, Schuldnerberatung, … sind vorhanden und werden anlassbezogen ausgegeben. Dazu gehört auch eine Broschüre in leichter Sprache, die sich mit dem Thema Mietschulden befasst.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Frank Mückisch

Bezirksstadtrat

 
 

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