Drucksache - 0339/V (neu)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in den u.a. Planungsräumen und in den anschließend folgenden Kiezen in Steglitz-Zehlendorf Voruntersuchungen für den Erlass von sozialen Erhaltungssatzungen im Rahmen des Milieuschutzes
und
vorzunehmen.
Begründung:
Die genannten Gebiete sind von Verdrängungsvorgängen im Sinne einer Gentrifizierung bedroht und sollten schnellstmöglich als Milieuschutzgebiete ausgewiesen werden. Der Milieuschutz ist auch ein wirksamer Schutz vor explodierenden Mieten im Kiez. Er sichert langfristig bezahlbaren Wohnraum und die Urbanität des Kiezes.
1. Auf der Grundlage des BVV-Beschlusses Nr. 912 („Milieuschutz in Steglitz-Zehlendorf“) vom 16.09.2015 war das Bezirksamt bereits gebeten worden zu prüfen, ob es vor dem Hintergrund der Besorgnis der Verdrängung bestimmter Bewohnerschichten sinnvoll ist, nach dem Vorbild anderer Bezirke wie Neukölln und Mitte eine Voruntersuchung zu initiieren, um mögliche Milieuschutzgebiete zu ermitteln. Dabei sollten besonders die oben unter 2. im Antrag bezeichneten Gebiete berücksichtigt werden. Bedauerlicherweise hatte die Zählgemeinschaft diesen Beschluss unter das Verdikt gestellt: Zur Finanzierung der Untersuchung sollten nur Landesmittel angefordert werden. Mit der VzK vom 21.6.2016 teilte das Bezirksamt mit, SenStadtUm könne keine Mittel dafür zur Verfügung stellen. Der Bezirk müsse eigenverantwortlich über Untersuchungen und Festlegungen von sozialen Erhaltungsgebieten entscheiden. Das Stadtentwicklungsamt hatte in seiner Verantwortung eine Präsentation im Stadtplanungsausschuss am 9. Februar 2016 präsentiert, die u.a. mit der Empfehlung endete, „für die 4 vorgenannten Planungsräume (PLR) unter 1. des Antrages eine „vertiefte“ Voruntersuchung zur Einschätzung von Verdachts- bzw. Beobachtungsgebieten beauftragt werden, die detailliertere Analysen zum
vorzunehmen. Derartige Untersuchungen sind bisher für die oben genannten Planungsräume (PLR) zu 1. und den unter 2. bezeichneten Gebieten nicht erfolgt und daher erforderlich.
2. In dem bereits erwähnten Beschluss Nr. 912 („Milieuschutz in Steglitz-Zehlendorf“) vom 16.09.2015 waren auch die im obigen Antrag erwähnten Wohngebiete mit den sie umgrenzenden Straßen – unter 1. des Antrages – genannt worden. Es handelte sich damals wie heute um beispielhaft genannte Wohngebiete, die der Antragstellerin von Bürgern aus Steglitz-Zehlendorf, die von Modernisierungen und Mieterhöhungen betroffen waren, vorgeschlagen wurden. Die Planungsräume (PLR) werden z.T. erneut damit erfasst, was aber nur zeigt, dass die Wahrnehmung der Bürger zutreffend war. Die Struktur der genannten Wohngebiete erscheint dafür geeignet, die dort überwiegenden Mietwohnungen in Wohneigentum umzuwandeln und zu vermarkten, was mittelfristig zur Zerstörung der bisherigen Bewohnerstruktur, durch Entmietung etwa im Wege der Eigenbedarfskündigungen pp führen würde. Neu ist die Strategie der Vermieter, die Modernisierungen in mehreren Etappen mit kleineren Mieterhöhungen durchzuführen, die in ihrer Summe nicht auf Dauer von den Mietern getragen werden können und zu deren Auszug führen. Eine Beurteilung dieser „Kieze“ erfolgte im Rahmen der o.a. Untersuchung nicht. Es handelt sich nicht um Gebiete, die in der Handreichung, Aufwertung und Verdrängung“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat 1 A2, auf die die Präsentation des Bezirksamts aufsetzte, als gefährdete Bereichen erfasst worden waren. Es handelte sich um verdichtete Bebauungen, die nicht Gegenstand der Untersuchung waren oder nicht zu denen gehörten, für die Untersuchungsindikatoren entwickelt worden waren. SenStadtUm war von Gefährdungen im Innenstadtbereich und nicht außerhalb des S-Bahnringes ausgegangen, und das verwendete Zahlenmaterial stammte aus 2012/2013 und war mithin veraltet. Folglich ist eine nachvollziehbare Untersuchung nach wie vor nicht erfolgt. Es wurde auch nicht die These belegt, dass es in Steglitz-Zehlendorf keine Gebäude und Wohngebiete gäbe, für die die die Gefahr der Verdrängung und Gentrifizierung nicht bestehe. Es geht darum, auch in Steglitz-Zehlendorf einen Anfang gegen die Wohnungsspekulation im Bezirk zu machen, wie sie in Innenstadtbezirken Platz gegriffen hatte. Die weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich!
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Juni 2017
Für die SPD FraktionFür die Linksfraktion
Semler Miels KellermannKirsch KölschKrommBader
Der Antrag wurde am 12.06.2018 in der 17. Sitzung des Aussschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in den u.a. Planungsräumen und in den anschließend folgenden Kiezen in Steglitz-Zehlendorf Voruntersuchungen für den Erlass von sozialen Erhaltungssatzungen im Rahmen des Milieuschutzes 1. in den Planungsräumen (PLR)
und 2. innerhalb der umgrenzenden Straßen
für die Bereiche, die mit Geschosswohnungsbau ab zwei Geschossen bebaut sind und ohne die Bereiche, in denen sich vorwiegend Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Villen oder gewerbliche Bebauung befinden, vorzunehmen.
Begründung:
Die genannten Gebiete sind von Verdrängungsvorgängen im Sinne einer Gentrifizierung bedroht und sollten schnellstmöglich als Milieuschutzgebiete ausgewiesen werden. Der Milieuschutz ist auch ein wirksamer Schutz vor explodierenden Mieten im Kiez. Er sichert langfristig bezahlbaren Wohnraum und die Urbanität des Kiezes.
1. Auf der Grundlage des BVV-Beschlusses Nr. 912 („Milieuschutz in Steglitz-Zehlendorf“) vom 16.09.2015 war das Bezirksamt bereits gebeten worden zu prüfen, ob es vor dem Hintergrund der Besorgnis der Verdrängung bestimmter Bewohnerschichten sinnvoll ist, nach dem Vorbild anderer Bezirke wie Neukölln und Mitte eine Voruntersuchung zu initiieren, um mögliche Milieuschutzgebiete zu ermitteln. Dabei sollten besonders die oben unter 2. im Antrag bezeichneten Gebiete berücksichtigt werden. Bedauerlicherweise hatte die Zählgemeinschaft diesen Beschluss unter das Verdikt gestellt: Zur Finanzierung der Untersuchung sollten nur Landesmittel angefordert werden. Mit der VzK vom 21.6.2016 teilte das Bezirksamt mit, SenStadtUm könne keine Mittel dafür zur Verfügung stellen. Der Bezirk müsse eigenverantwortlich über Untersuchungen und Festlegungen von sozialen Erhaltungsgebieten entscheiden. Das Stadtentwicklungsamt hatte in seiner Verantwortung eine Präsentation im Stadtplanungsausschuss am 9. Februar 2016 und ein „Update 2017“ am 7.11.2017 präsentiert, die u.a. mit der Empfehlung endete, „für die 4 vorgenannten Planungsräume (PLR) unter 1. des Antrages eine „vertiefte“ Voruntersuchung zur Einschätzung von Verdachts- bzw. Beobachtungsgebieten beauftragt werden, die detailliertere Analysen zum
vorzunehmen. Durch das Update 2017 sind noch weiteren Beobachtungsräume hinzugekommen. Derartige Untersuchungen sind bisher für die oben genannten Planungsräume (PLR) zu 1. und den unter 2. bezeichneten Gebieten nicht erfolgt und daher erforderlich.
2. In dem bereits erwähnten Beschluss Nr. 912 („Milieuschutz in Steglitz-Zehlendorf“) vom 16.09.2015 waren auch die im obigen Antrag erwähnten Wohngebiete mit den sie umgrenzenden Straßen – unter 1. des Antrages – genannt worden. Es handelte sich damals wie heute um beispielhaft genannte Wohngebiete, die der Antragstellerin von Bürgern aus Steglitz-Zehlendorf, die von Modernisierungen und Mieterhöhungen betroffen waren, vorgeschlagen wurden. Die Planungsräume (PLR) werden z.T. erneut damit erfasst, was aber nur zeigt, dass die Wahrnehmung der Bürger zutreffend war. Die Struktur der genannten Wohngebiete erscheint dafür geeignet, die dort überwiegenden Mietwohnungen in Wohneigentum umzuwandeln und zu vermarkten, was mittelfristig zur Zerstörung der bisherigen Bewohnerstruktur, durch Entmietung etwa im Wege der Eigenbedarfskündigungen pp führen würde. Neu ist die Strategie der Vermieter, die Modernisierungen in mehreren Etappen mit kleineren Mieterhöhungen durchzuführen, die in ihrer Summe nicht auf Dauer von den Mietern getragen werden können und zu deren Auszug führen. Eine Beurteilung dieser „Kieze“ erfolgte im Rahmen der o.a. Untersuchung nicht. Es handelt sich nicht um Gebiete, die in der Handreichung, Aufwertung und Verdrängung“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat 1 A2, auf die die Präsentation des Bezirksamts aufsetzte, als gefährdete Bereiche erfasst worden waren. Es handelte sich um verdichtete Bebauungen, die nicht Gegenstand der Untersuchung waren oder nicht zu denen gehörten, für die Untersuchungsindikatoren entwickelt worden waren. SenStadtUm war von Gefährdungen im Innenstadtbereich und nicht außerhalb des S-Bahnringes ausgegangen, und das verwendete Zahlenmaterial stammte aus 2012/2013 und war mithin veraltet. Folglich ist eine nachvollziehbare Untersuchung nach wie vor nicht erfolgt. Es wurde auch nicht die These belegt, dass es in Steglitz-Zehlendorf keine Gebäude und Wohngebiete gäbe, für die die die Gefahr der Verdrängung und Gentrifizierung nicht bestehe. Es geht darum, auch in Steglitz-Zehlendorf einen Anfang gegen die Wohnungsspekulation im Bezirk zu machen, wie sie in Innenstadtbezirken Platz gegriffen hatte. In den bisherigen Beratungen wurde deutlich, dass die Planungsräume zu grobmaschig sind, um die Voraussetzungen für Millieuschutzsatzungen zu verifizieren. In diesen Planungsräumen sind sozial relativ ausgewogene Gebiete zusammengefasst, sodass z.B. Villen und Ein- Zweifamilienhäuser neben Geschosswohnungsbau und Gewerbeflächen enthalten sind, sodass statistisch eine Verwässerung von Auffälligkeiten schon durch diese ausgewogene Durchmischung erfolgt. Folglich sind die Bereiche, in denen eine Umwandlung von Mietwohnungen gar nicht droht, nicht in die Untersuchungen einbezogen worden. Interessant sind folglich nur Areale mit Wohnbebauungen über zwei Geschosse ohne Villen, Reihenhäuser, Einfamilienhäuser und gewerblich bebaute Flächen. Ob noch weitere Kriterien zur Schärfung des Untersuchungsgegenstandes soll sich in den weiteren Beratungen gemeinsam mit dem Bezirksamt erweisen. Die weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich!“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 5 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft wurde am 06.09.2018 in der 23. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 17.10.2018 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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