Drucksache - 0339/V (neu)  

 
 
Betreff: Soziale Milieuschutzsatzung im Bezirk – jetzt!
Status:öffentlichAktenzeichen:573/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und Linksfraktion
Verfasser:1. Semler, Miels, Kellermann, Kirsch, Kölsch, Kromm
2. Bader
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.06.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
11.07.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
12.09.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
07.11.2017 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
05.12.2017 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
09.01.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
13.02.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
13.03.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
10.04.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
08.05.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
12.06.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
06.09.2018 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.09.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf vertagt   
17.10.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.06.2017
Beitritt Linksfraktion vom 20.06.2017
BE StaplWi vom 12.06.2018
BE HHPV vom 06.09.2018
Beschluss vom 17.10.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in den u.a. Planungsräumen und in den anschließend folgenden Kiezen in Steglitz-Zehlendorf Voruntersuchungen für den Erlass von sozialen Erhaltungssatzungen im Rahmen des Milieuschutzes

  1. in den Planungsräumen (PLR)
  • PLR 06010207 Mittelstraße
  • PLR 06010102 Schloßstraße
  • PLR 06030502 Zehlendorf-Süd
  • PLR 06030606 Hindenburgdamm
  • PLR 06030502 Zehlendorf-Süd/Schönow

und

  1. innerhalb der umgrenzenden Straßen
  • Lepsiusstraße/Schildhornstraße/Filandastraße/Albrechtstraße
  • Lauenburger Platz – Sachsenwaldstraße/Altmarkstraße/Bergstraße/Schönhauser Straße
  • Augustaplatz – Hindenburgdamm/Gardeschützenweg/Drakestraße
  • Sundgauer Straße zwischen Mühlenstraße und Schlettstätter Straße
  • Lichterfelde-Ost – Blankertzweg/Hildburghauser Straße/Scheelestraße/Osdorfer Straße

 

vorzunehmen.

 

Begründung:

 

Die genannten Gebiete sind von Verdrängungsvorgängen im Sinne einer Gentrifizierung bedroht und sollten schnellstmöglich als Milieuschutzgebiete ausgewiesen werden. Der Milieuschutz ist auch ein wirksamer Schutz vor explodierenden Mieten im Kiez. Er sichert langfristig bezahlbaren Wohnraum und die Urbanität des Kiezes.

 

1. Auf der Grundlage des BVV-Beschlusses Nr. 912 („Milieuschutz in Steglitz-Zehlendorf“) vom 16.09.2015 war das Bezirksamt bereits gebeten worden zu prüfen, ob es vor dem Hintergrund der Besorgnis der Verdrängung bestimmter Bewohnerschichten sinnvoll ist, nach dem Vorbild anderer Bezirke wie Neukölln und Mitte eine Voruntersuchung zu initiieren, um mögliche Milieuschutzgebiete zu ermitteln. Dabei sollten besonders die oben unter 2. im Antrag bezeichneten Gebiete berücksichtigt werden. Bedauerlicherweise hatte die Zählgemeinschaft diesen Beschluss unter das Verdikt gestellt: Zur Finanzierung der Untersuchung sollten nur Landesmittel angefordert werden. Mit der VzK vom 21.6.2016 teilte das Bezirksamt mit, SenStadtUm könne keine Mittel dafür zur Verfügung stellen. Der Bezirk müsse eigenverantwortlich über Untersuchungen und Festlegungen von sozialen Erhaltungsgebieten entscheiden. Das Stadtentwicklungsamt hatte in seiner Verantwortung eine Präsentation im Stadtplanungsausschuss am 9. Februar 2016 präsentiert, die u.a. mit der Empfehlung endete, „für die 4 vorgenannten Planungsräume (PLR) unter 1. des Antrages eine „vertiefte“ Voruntersuchung zur Einschätzung von Verdachts- bzw. Beobachtungsgebieten beauftragt werden, die detailliertere Analysen zum

 

  • Aufwertungspotential (Struktur Gebäudealter, Eigentümerstruktur, Struktur Wohnungsgrößen, Haushaltsstruktur, Modernisierungsstatus und –potential)
  • Aufwertungsdruck (Zeitreihenanalysen zu Umwandlungen, Verkäufen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Baugenehmigungen, Mietenentwicklung)
  • Verdrängungspotential (Zeitreihenanalysen zu den Indikatoren der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) und der sich daraus ableitenden besonderen städtebaulichen Gründe

 

vorzunehmen. Derartige Untersuchungen sind bisher für die oben genannten Planungsräume (PLR) zu 1. und den unter 2. bezeichneten Gebieten nicht erfolgt und daher erforderlich.

 

2. In dem bereits erwähnten Beschluss Nr. 912 („Milieuschutz in Steglitz-Zehlendorf“) vom 16.09.2015 waren auch die im obigen Antrag erwähnten Wohngebiete mit den sie umgrenzenden Straßen – unter 1. des Antrages – genannt worden. Es handelte sich damals wie heute um beispielhaft genannte Wohngebiete, die der Antragstellerin von Bürgern aus Steglitz-Zehlendorf, die von Modernisierungen und Mieterhöhungen betroffen waren, vorgeschlagen wurden. Die Planungsräume (PLR) werden z.T. erneut damit erfasst, was aber nur zeigt, dass die Wahrnehmung der Bürger zutreffend war. Die Struktur der genannten Wohngebiete erscheint dafür geeignet, die dort überwiegenden Miet­wohnungen in Wohneigentum umzuwandeln und zu vermarkten, was mittelfristig zur Zer­störung der bisherigen Bewohnerstruktur, durch Entmietung etwa im Wege der Eigenbedarfskündigungen pp führen würde. Neu ist die Strategie der Vermieter, die Modernisierungen in mehreren Etappen mit kleineren Mieterhöhungen durchzuführen, die in ihrer Summe nicht auf Dauer von den Mietern getragen werden können und zu deren Auszug führen. Eine Beurteilung dieser „Kieze“ erfolgte im Rahmen der o.a. Untersuchung nicht. Es handelt sich nicht um Gebiete, die in der Handreichung, Aufwertung und Verdrängung“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat 1 A2, auf die die Präsentation des Bezirksamts aufsetzte, als gefährdete Bereichen erfasst worden waren. Es handelte sich um verdichtete Bebauungen, die nicht Gegenstand der Untersuchung waren oder nicht zu denen gehörten, für die Untersuchungsindikatoren entwickelt worden waren. SenStadtUm war von Gefährdungen im Innenstadtbereich und nicht außerhalb des S-Bahnringes ausgegangen, und das verwendete Zahlenmaterial stammte aus 2012/2013 und war mithin veraltet. Folglich ist eine nachvollziehbare Untersuchung nach wie vor nicht erfolgt. Es wurde auch nicht die These belegt, dass es in Steglitz-Zehlendorf keine Gebäude und Wohngebiete gäbe, für die die die Gefahr der Verdrängung und Gentrifizierung nicht bestehe. Es geht darum, auch in Steglitz-Zehlendorf einen Anfang gegen die Wohnungsspekulation im Bezirk zu machen, wie sie in Innenstadtbezirken Platz gegriffen hatte. Die weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich!

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Juni 2017

 

 

Für die SPD FraktionFür die Linksfraktion

 

 

Semler Miels KellermannKirsch KölschKrommBader

 

 

Der Antrag wurde am 12.06.2018 in der 17. Sitzung des Aussschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in den u.a. Planungsräumen und in den anschließend folgenden Kiezen in Steglitz-Zehlendorf Voruntersuchungen für den Erlass von sozialen Erhaltungssatzungen im Rahmen des Milieuschutzes

1. in den Planungsräumen (PLR)

  • PLR 06010102 Schloßstraße
  • PLR 06010207 Mittelstraße
  • PLR 06030502 Zehlendorf-d
  • PLR 06030606 Hindenburgdamm
  • PLR 06030502 Zehlendorf-d/Schönow
  • PLR 06030695 Botanischer Garten
  • PLR 06030501 Berlepschstraße
  • PLR 06030503 Teltower Damm
  • PLR 06010204 Munsterdamm/Albrechtstraße

und

2. innerhalb der umgrenzenden Straßen

  • Lepsiusstraße/Schildhornstraße/Filandastraße/Albrechtstraße
  • Lauenburger Platz Sachsenwaldstraße/Altmarkstraße/Bergstraße/Schönhauser Straße
  • Augustaplatz Hindenburgdamm/Gardeschützenweg/Drakestraße
  • Sundgauer Straße zwischen Mühlenstraße und Schlettstätter Straße
  • Lichterfelde-Ost Blankertzweg/Hildburghauser Straße/Scheelestraße/Osdorfer Straße

 

für die Bereiche, die mit Geschosswohnungsbau ab zwei Geschossen bebaut sind und ohne die Bereiche, in denen sich vorwiegend Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Villen oder gewerbliche Bebauung befinden, vorzunehmen.

 

Begründung:

 

Die genannten Gebiete sind von Verdrängungsvorgängen im Sinne einer Gentrifizierung bedroht und sollten schnellstmöglich als Milieuschutzgebiete ausgewiesen werden. Der Milieuschutz ist auch ein wirksamer Schutz vor explodierenden Mieten im Kiez. Er sichert langfristig bezahlbaren Wohnraum und die Urbanität des Kiezes.

 

1. Auf der Grundlage des BVV-Beschlusses Nr. 912 („Milieuschutz in Steglitz-Zehlendorf“) vom 16.09.2015 war das Bezirksamt bereits gebeten worden zu prüfen, ob es vor dem Hintergrund der Besorgnis der Verdrängung bestimmter Bewohnerschichten sinnvoll ist, nach dem Vorbild anderer Bezirke wie Neukölln und Mitte eine Voruntersuchung zu initiieren, um mögliche Milieuschutzgebiete zu ermitteln. Dabei sollten besonders die oben unter 2. im Antrag bezeichneten Gebiete berücksichtigt werden. Bedauerlicherweise hatte die Zählgemeinschaft diesen Beschluss unter das Verdikt gestellt: Zur Finanzierung der Untersuchung sollten nur Landesmittel angefordert werden. Mit der VzK vom 21.6.2016 teilte das Bezirksamt mit, SenStadtUm könne keine Mittel dafür zur Verfügung stellen. Der Bezirk müsse eigenverantwortlich über Untersuchungen und Festlegungen von sozialen Erhaltungsgebieten entscheiden. Das Stadtentwicklungsamt hatte in seiner Verantwortung eine Präsentation im Stadtplanungsausschuss am 9. Februar 2016 und ein „Update 2017“ am 7.11.2017 präsentiert, die u.a. mit der Empfehlung endete, „für die 4 vorgenannten Planungsräume (PLR) unter 1. des Antrages eine „vertiefte“ Voruntersuchung zur Einschätzung von Verdachts- bzw. Beobachtungsgebieten beauftragt werden, die detailliertere Analysen zum

  • Aufwertungspotential (Struktur Gebäudealter, Eigentümerstruktur, Struktur Wohnungsgrößen, Haushaltsstruktur, Modernisierungsstatus und potential)

 

  • Aufwertungsdruck (Zeitreihenanalysen zu Umwandlungen, Verkäufen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Baugenehmigungen, Mietenentwicklung)

 

  • Verdrängungspotential (Zeitreihenanalysen zu den Indikatoren der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) und der sich daraus ableitenden besonderen städtebaulichen Gründe

vorzunehmen. Durch das Update 2017 sind noch weiteren Beobachtungsräume hinzugekommen. Derartige Untersuchungen sind bisher für die oben genannten Planungsräume (PLR) zu 1. und den unter 2. bezeichneten Gebieten nicht erfolgt und daher erforderlich.

 

2. In dem bereits erwähnten Beschluss Nr. 912 („Milieuschutz in Steglitz-Zehlendorf“) vom 16.09.2015 waren auch die im obigen Antrag erwähnten Wohngebiete mit den sie umgrenzenden Straßen – unter 1. des Antrages – genannt worden. Es handelte sich damals wie heute um beispielhaft genannte Wohngebiete, die der Antragstellerin von Bürgern aus Steglitz-Zehlendorf, die von Modernisierungen und Mieterhöhungen betroffen waren, vorgeschlagen wurden. Die Planungsräume (PLR) werden z.T. erneut damit erfasst, was aber nur zeigt, dass die Wahrnehmung der Bürger zutreffend war. Die Struktur der genannten Wohngebiete erscheint dafür geeignet, die dort überwiegenden Mietwohnungen in Wohneigentum umzuwandeln und zu vermarkten, was mittelfristig zur Zerstörung der bisherigen Bewohnerstruktur, durch Entmietung etwa im Wege der Eigenbedarfskündigungen pp führen würde. Neu ist die Strategie der Vermieter, die Modernisierungen in mehreren Etappen mit kleineren Mieterhöhungen durchzuführen, die in ihrer Summe nicht auf Dauer von den Mietern getragen werden können und zu deren Auszug führen. Eine Beurteilung dieser „Kieze“ erfolgte im Rahmen der o.a. Untersuchung nicht. Es handelt sich nicht um Gebiete, die in der Handreichung, Aufwertung und Verdrängung“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat 1 A2, auf die die Präsentation des Bezirksamts aufsetzte, als gefährdete Bereiche erfasst worden waren. Es handelte sich um verdichtete Bebauungen, die nicht Gegenstand der Untersuchung waren oder nicht zu denen gehörten, für die Untersuchungsindikatoren entwickelt worden waren. SenStadtUm war von Gefährdungen im Innenstadtbereich und nicht außerhalb des S-Bahnringes ausgegangen, und das verwendete Zahlenmaterial stammte aus 2012/2013 und war mithin veraltet. Folglich ist eine nachvollziehbare Untersuchung nach wie vor nicht erfolgt. Es wurde auch nicht die These belegt, dass es in Steglitz-Zehlendorf keine Gebäude und Wohngebiete gäbe, für die die die Gefahr der Verdrängung und Gentrifizierung nicht bestehe. Es geht darum, auch in Steglitz-Zehlendorf einen Anfang gegen die Wohnungsspekulation im Bezirk zu machen, wie sie in Innenstadtbezirken Platz gegriffen hatte. In den bisherigen Beratungen wurde deutlich, dass die Planungsräume zu grobmaschig sind, um die Voraussetzungen für Millieuschutzsatzungen zu verifizieren. In diesen Planungsräumen sind sozial relativ ausgewogene Gebiete zusammengefasst, sodass z.B. Villen und Ein- Zweifamilienhäuser neben Geschosswohnungsbau und Gewerbeflächen enthalten sind, sodass statistisch eine Verwässerung von Auffälligkeiten schon durch diese ausgewogene Durchmischung erfolgt. Folglich sind die Bereiche, in denen eine Umwandlung von Mietwohnungen gar nicht droht, nicht in die Untersuchungen einbezogen worden. Interessant sind folglich nur Areale mit Wohnbebauungen über zwei Geschosse ohne Villen, Reihenhäuser, Einfamilienhäuser und gewerblich bebaute Flächen. Ob noch weitere Kriterien zur Schärfung des Untersuchungsgegenstandes soll sich in den weiteren Beratungen gemeinsam mit dem Bezirksamt erweisen. Die weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich!

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 5 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft wurde am 06.09.2018 in der 23. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 17.10.2018 beschlossen:     

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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